Gewerbehöfe für Leipzig
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister prüft, ob auf Flächen am Rand von ausgewiesenen Gewerbegebieten, die keinen idealen Zuschnitt für Ansiedlungen haben oder Hemmnisse für die Bebauung ausweisen, private oder kommunale Gewerbehöfe angesiedelt werden können. Hierfür sollen bevorzugt bereits erschlossene Grundstücke geprüft werden.
Begründung:
Durch die weitere Verdichtung innerhalb der Stadt, werden Flächen für Gewerbe knapp. In manchen Fällen werden zuvor gewerblich genutzte Flächen von Investoren erworben, die, um die Grundstücke entwickeln zu können, bisherige Miet- und Pachtverträge kündigen. Vor allem dann, wenn mit den Gewerbebetrieben Emissionen verschiedener Art verbunden sind, werden die Möglichkeiten für die Unternehmen kleiner, sich im städtischen Bereich anzusiedeln. Um jedoch zu verhindern, dass diese oft kleineren Betriebe aus der Stadt wegziehen müssen, soll geprüft werden, welche Möglichkeiten es gibt, am Rand von ausgewiesenen Gewerbegebieten Gewerbehöfe zu entwickeln, die für die Ansiedlung solcher kleiner und mittlerer Unternehmen geeignet sind. Dabei können vor allen gewerbliche Betriebe, die Rahmenverträge mit Unternehmen der Stadt oder der Stadt selber unterhalten, besonders in den Fokus genommen werden.
Wichtige Aufgaben, wie der Bau von zusätzlichem Wohnraum oder das Umsetzen der Energiewende, sind kaum zu realisieren, wenn es keinen ausreichende Platz für Gewerbe in der Stadt gibt.