Grundsätze der Vergabepolitik der Stadt Leipzig (Beschlussnummer II/1453/99)
Antrag der SPD-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Die SPD-Fraktion beantragt, die Grundsätze der Vergabepolitik der Stadt Leipzig wie folgt zu ändern bzw. zu ergänzen:
Punkt 4, nach Satz 1
Bei geplanten Vergaben ab einem Volumen von 100.000 Euro im VOL-Bereich, ab 50.000 Euro im VOF-Bereich und ab 1 Million Euro im Bereich der VOB ist das Amt für Wirtschaftsförderung im Vorfeld der Ausschreibung zwingend einzubeziehen.
Begründung:
Durch diese Ergänzung wird eine Berücksichtigung der regionalen Wirtschaft bei Ausschreibungen der Stadt Leipzig deutlicher in den Vordergrund gestellt.
Die bisherige Praxis ließ bei der Zusammenarbeit zwischen den Fachämtern als Vergabestellen und dem Amt für Wirtschaftsförderung Mängel erkennen.