Grundstücke kommunaler Unternehmen
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, kommunale Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung per Gesellschafteranweisung zu beauftragen, nicht betriebsnotwendige Grundstücke, die nach Lage, Größe und Bebaubarkeit für neue Schulen und Kindertagesstätten sowie Wohnungsbau oder Gewerbeansiedlungen geeignet sind, der Stadt Leipzig oder auch anderen kommunalen Unternehmen der Stadt Leipzig zum Verkehrswert zum Kauf anzubieten. Sollten die Kommune oder andere kommunale Gesellschaften kein Interesse an einem solchen Grundstück haben, verbleibt es vorerst im Portfolio des Ursprungsunternehmens.
Begründung:
Die kommunalen Beteiligungsunternehmen verfügen auf dem Leipziger Stadtgebiet über zahlreiche Grundstücke in unterschiedlichen Stadtbezirken und Ortsteilen. Bereits im Jahr 2013 hatte die SPD-Fraktion über ihren Antrag A 434/13 „Grundstücksverkäufe transparenter gestalten“ eine engere und vor allem frühzeitige Abstimmung zwischen Stadt und kommunalen Unternehmen gefordert, um eine Veräußerung von stadtstrategischen Grundstücken an Dritte zu verhindern. Als Erweiterung dieser Forderung ist dieser Antrag zu verstehen, indem sämtliche nicht betriebsnotwendige Grundstücke, die nach Lage, Größe und Bebaubarkeit grundsätzlich für die Erweiterung der Sozial- und Bildungsinfrastruktur bzw. den Bau von Wohnungen oder hochwertige Gewerbeansiedlungen geeignet sind, der Stadt Leipzig bzw. kommunalen Unternehmen der Stadt Leipzig angeboten zum Verkehrswert angeboten werden.
Die Stadt Leipzig erhält so die Möglichkeit, den Aufbau einer Flächenreserve zu beschleunigen, und kommunale Unternehmen werden dadurch auf Veräußerungsabsichten anderen kommunaler Unternehmen aufmerksam und könne so eigene Flächenbedarfe unkompliziert decken.
Da in den vergangenen Jahren die Gelder für den strategischen Grunderwerb mitunter nicht ausgeschöpft worden sind, soll die Stadt diese Mittel auch hierbei einsetzen.