Investitionszuschuss für das Klinikum „Sankt Georg“ gGmbH (Antrag einzelner Stadträte)
Antrag einzelner Stadträte:
SR J. Heller
SR M. Hollick
SR K. Krefft
SR Ch. Schulze
Beschlussvorschlag:
Die Gesellschafterin Stadt Leipzig stellt für den Aufbau einer strategischen Investitionsreserve 3,5 Mio. € jährlich zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Klinikums „Sankt Georg“ gGmbH ein. Mit der Zahlung von jährlichen Investitionszuschüssen werden die bislang eigenfinanzierten Abschreibungen der Klinikum „Sankt Georg“ gGmbH in Höhe von mind. 3,5 Mio. € p.a. refinanziert.
Begründung:
Die Investitions- und Instandhaltungsaufgaben der Klinikum „St. Georg“ gGmbH werden seit Jahren entgegen der tatsächlichen baulichen Notwendigkeiten zurückgefahren. Die Personalkosten werden zulasten der Investitionsquote finanziert. Das Klinikum riskiert seine Attraktivität für die Patienten. Als Haus im Pavillonbaustil ist es zunehmend weniger wettbewerbsfähig aufgestellt, auch die Standards zur Sicherung der Patientenzufriedenheit sind immer schwieriger einzuhalten. Eine stagnierende Leistung im Vergleich zu den Mitbewerber*innen ist die Folge.
Die Fördermittelquote des Freistaates ist in den letzten Jahren kontinuierlich gefallen. Daher müssen aus Eigenmitteln des Klinikums und damit sachfremd aus Kassenleistungen alle verfügbaren Mittel eingesetzt werden. Das Klinikum weist daher seit Jahren einen negativen Liquiditätsbestand aus. Aus diesen Gründen ist ein Investitionszuschuss dringend notwendig. Die Stadt Leipzig braucht ein starkes städtisches Klinikum.