Kommunale Zuschüsse für Nahverkehr rechtens
SPD begrüßt Urteil des EuGH
Die SPD-Fraktion hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu kommunalen Zuschüssen für den Nahverkehr begrüßt.
Axel Dyck, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD erklärte: „Der EuGH hat mit Augenmaß entschieden. Das Urteil verhindert, dass mit gewaltigem bürokratischen Aufwand Zuschüsse an eigenwirtschaftliche Nahverkehrsunternehmen in Brüssel genehmigt werden müssen. Somit können Städte, wie Leipzig und Landkreise über die Qualität ihres Nahverkehrs weiterhin selbständig entscheiden.“ Gleichzeitig bedeutet das Urteil, dass öffentliche Mittel für einen attraktiven und für die Kunden bezahlbaren Nahverkehr weiterhin gezahlt werden dürfen.
Das Gerichtsurteil ist für den gesamten Bereich der Daseinsvorsorge und damit auch für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) von großer Bedeutung. Aus dem Urteil kann nach Einschätzung von Juristen nicht herausgelesen werden, dass künftig alle Verkehre, die subventionsbedürftig sind, öffentlich ausgeschrieben werden müssen. Nach derzeitiger Rechtslage besteht für eigenwirtschaftliche Verkehre keine Ausschreibungspflicht. Unabhängig von der beihilferechtlichen Prüfung sind Genehmigungen, die für Linien im ÖPNV erteilt wurden, bestandskräftig.
Anlass für das Urteil vom 24.07.2003 war der Fall des Stendaler Nahverkehrsunternehmens Altmark Trans. Es hatte jahrelang kommunale Zuschüsse erhalten, wogegen ein Konkurrent geklagt hatte.