Kommunales E-Government in Leipzig
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der Freistaat Sachsen fördert seit September 2004 die Entwicklung ausgewählter Softwareanwendungen in sächsischen Städten und Kreisen. Damit soll der „Kommunale E-Government-Fahrplan“ umgesetzt werden. Zuwendungsfähig sind zum Beispiel die Bereiche Bürgerbüro, Wohngeldrechner und Wohngeldantrag, Zentrales Gewerbeverfahren, sowie die Kfz-Zulassung.
Internetdienstleistungen sparen Zeit und Geld bei Bürgern und Kommunen. Sie sparen Verwaltungskosten und verbessern den Bürgerservice.
Wir fragen daher an:
- Wie schätzt die Stadt den Einsatz von E-Government in Leipzig grundsätzlich ein?
- Hat sich die Stadt Leipzig um Fördermittel des Kommunalen E-Governments beim Freistaat beworben? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Wurden Gelder schon bewilligt bzw. in Aussicht gestellt?
- Wann werden weitere Projekte, wie z.B. der komplette Sitzungsdienst des Stadtrates, im Rahmen von E-Government für die Bürger nutzbar sein?
- Wie viele Mittel muss die Stadt dafür bereitstellen?