Konzept zum Entfernen fahruntüchtiger Fahrräder

Antrag der SPD-Fraktion

 

Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung erstellt bis 31.12.2010 ein rechtssicheres Konzept zur Beseitigung von fahruntüchtigen Fahrrädern im öffentlichen Raum. Bei der Erarbeitung soll der FA U/O informiert und eingebunden werden.

Begründung:
Die Beantwortung unserer Anfrage vom 19. Mai 2010 ließ offen, inwiefern das bisherige Vorgehen der Stadtverwaltung überhaupt rechtssicher ist. Darüber hinaus wurde nicht deutlich, wie und ob überhaupt eine ausreichende Protokollierung durch den Stadtordnungsdienst beim Auffinden und Entfernen schrottreifer Fahrräder stattfindet.
Das Parken dauernd fahruntüchtiger Fahrräder ist eine unerlaubte Sondernutzung. Diese Fahrräder können daher auf der Grundlage des Straßenrechts entfernt werden und sind als Fund zu behandeln.
Ausgehend von dieser Rechtslage soll die Stadtverwaltung dafür sorgen, dass scheinbar fahruntüchtige Fahrräder künftig in geeigneter Weise (mit einer Banderole oder einem Aufkleber) gekennzeichnet werden. Wurden gekennzeichnete Fahrräder über einen ausreichenden Zeitraum – vorgeschlagen werden vier Wochen – nicht entfernt, können sie durch die Stadt beseitigt werden. Eigentümer, die es auch nach Ablauf der vierwöchigen Frist versäumt haben, ihr Fahrrad abzuholen, haben danach noch die Möglichkeit, sich direkt an die zuständige Stelle oder den entsprechenden Eigenbetrieb der Stadt Leipzig zu wenden, weil die Räder dort sechs Monate verwahrt bleiben sollen.
Die sogenannten „Schrotträder“ sind immer wieder Anlass von Bürgerbeschwerden, die sich über die Verunstaltung des Stadtbildes ärgern. Zudem verringern die verwaisten Fahrräder die ohnehin schon begrenzten Abstellkapazitäten insbesondere in der Innenstadt und am Hauptbahnhof. In zahlreichen deutschen Städten sind ähnliche Konzepte bereits umgesetzt worden und könnten so auch als Inspiration für Leipzig dienen.

Ansprechpartner: Christopher Zenker (Kontakt: 0157-72537393)