Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Bautzen vom 23.01.2003, dass die geplanten Baumfällungen auf den Leipziger Deichen gestoppt hat, wird von der SPD-Stadtratsfraktion einerseits begrüßt, bringt aber andererseits Probleme mit sich. Die geplante Abholzung von ca. 10 000 Bäumen aus Gründen des Hochwasserschutzes wird auch von vielen Mitgliedern der SPD-Fraktion kritisch gesehen. Das von den Richtern für erforderlich befundene Planfeststellungsverfahren bietet die Möglichkeit, sinnvolle und notwendige Maßnahmen genau abzuwägen. Die Talsperrenmeisterei und das Regierungspräsidium sind dabei insbesondere gefragt. Ein Problem ist jedoch die Dauer eines solchen Planfeststellungsverfahrens, gegen das rein rechtlich nichts einzuwenden ist. Das Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes nun bis zu einem Jahr aufgehalten werden, bedeutet viel Zeit, möglicherweise zu viel Zeit. Wir haben die Befürchtung, dass ein Hochwasser uns diese Zeit nicht läßt. Die hohen Niederschläge und ansteigenden Flußpegel von Pleiße und Weißer Elster zu Beginn dieses Jahres haben gezeigt, dass auch Leipzig durch Hochwasser gefährdet ist.

Die SPD-Fraktion hatte in der Ratsversammlung im September einen Antrag zum Hochwasserschutz eingebracht, der eine Analyse für die Stadt Leipzig bis zum 31.12.2002 forderte. Der zuständige Beigeordnete für Umwelt, Ordnung und Sport hatte erfreulicherweise bereits im November des vergangenen Jahres einen Verfahrensstand zum Maßnahmekatalog Hochwasserschutz erarbeitet und veröffentlicht. Für die Analyse wird derzeit die endgültige Fassung erstellt. Wir SPD-Stadträte fordern, ein Konzept auf Grundlage der Hochwasserschutzanalyse nun zügig zu erarbeiten, damit eine rasche Umsetzung der notwendigen Maßnahmen beginnen kann. Dieses Konzept sollte eine klare gesetzliche Handlungsanweisung enthalten, welche Maßnahmen erforderlich und umsetzbar sind und welche eben nicht.