Kriminelle Machenschaften nachgewiesen
Axel Dyck: Forderungen der Banken sind nichtig
Der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Leipziger Stadtrat kommentiert das heutige Urteil des Landgerichtes Leipzig gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Kommunalen Wasserwerke Leipzig (KWL), Klaus Heininger, und gegen die mitangeklagten Finanzvermittler Jürgen Blatz und Berthold Senf wie folgt:
Es ist gut und richtig, dass die Angeklagten wegen Untreue, Bestechlichkeit, Bilanzfälschung und Steuerhinterziehung heute verurteilt wurden.
Die Höhe des Strafmaßes, der Umfang der Geständnisse und die Verfahrensführung werfen jedoch Fragen auf und hinterlassen bei mir insgesamt ein ungutes Gefühl.
Es ist daher folgerichtig, dass die Staatsanwaltschaft, die zusammen mit der Sondereinheit bestrebt war, zeitnah die kriminellen Machenschaften der Angeklagten nachzuweisen und vor Gericht zur Anklage zu bringen, nun eine Revision des Urteils erwägt.
Die Vorwürfe des zuständigen Richters Carsten Nickel, die Vorsitzenden der Leipziger Stadtratsfraktionen hätten das Urteil des Gerichtes mit einer öffentlichen Erklärung beeinflussen wollen, weise ich entschieden zurück. Richter Nickel sollte seine heutigen Angriffe auf die Politik, wie auf die Medien, zurücknehmen.
Das heutige Urteil zeigt: Die Kreditausfallversicherungen (CDO-Verträge), die Heininger vorbei an allen Aufsichtsgremien der KWL mit der Schweizer Großbank UBS und anderen Banken abgeschlossen hat, wurden kriminell eingefädelt. Die Forderungen der Banken in Höhe von 285,5 Millionen Euro sind daher nichtig.