Kritik an Äußerungen des Innenministers
SPD-Fraktion gegen Änderung der Gemeindeordnung
Die SPD-Fraktion kritisiert die Äußerungen des sächsischen Innenministers Albrecht Buttolo hinsichtlich der Privatisierung städtischer Unternehmen. “Herr Buttolo ist zweifellos ein Wohnungsexperte, auf dem Gebiet der Beteiligungspolitik muss er aber noch viel lernen” erklärt Dr. Joachim Fischer, Fraktionsvorsitzender.
“Wie kürzlich dem Leipziger Regierungspräsidenten muss wohl auch dem Innenminister klar gemacht werden, dass die kommunale Selbstverwaltung im Grundgesetz Artikel 28 (2) festgeschrieben und nicht Sache des Herrn Buttolo ist. Wir Stadträte verwahren uns sowohl gegen eine politische Einmischung durch die Kommunalaufsicht, wie auch durch das Innenministerium.”
Die von Herrn Buttolo angekündigte Änderung der Gemeindeordnung stehen nicht zur Diskussion. Der Stadtrat hat in der letzten Zeit eine Vielzahl von Beschlüssen gefasst, um auf der Grundlage der vorhandenen Gemeindeordnung das Mitspracherecht in den Unternehmen zu verbessern. Wir sind der Auffassung, dass die vorliegende Gemeindeordnung ausreichend Einflussmöglichkeiten für ehrenamtlich tätige Stadträte in der Gesellschafterrolle des Stadtrates und in den Aufsichtsräten vorsieht.
Wer die Forderung aufstellt, dass kommunale Unternehmen unterhalb der Ebene der Tochter-Gesellschaften keine Firmen gründen dürfen, will lediglich die Handlungsfähigkeit der kommunalen Unternehmen einschränken.
Wer will, dass kommunale Firmen nur noch eingeschränkt wirtschaftlich tätig sein sollen – wie z.B. die CDU/FDP-Landesregierung in Nordrhein-Westfalen – gefährdet die zukünftige Finanzierung des ÖPNV auf dem derzeitigen Standard. Dies ist nicht nur unter nachhaltigen Umweltspekten kontraproduktiv. Insgesamt stehen dadurch Standortfragen und Arbeitsplätze vor Ort auf dem Spiel.
Besonders kritisch sieht die SPD-Fraktion die Äußerungen der beiden CDU-Granteler Schimpff und Maciejewski zur Einschränkung des Mitbestimmungsrechtes der Belegschaft. Für die SPD-Fraktion ist dies undenkbar, zumal damit bundesrechtliche Bestimmungen betroffen sind.