Markt- und Festplätze in den eingemeindeten Ortsteilen modernisieren
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Programm aufzulegen, über das in den nächsten Jahren regelmäßig Fest- oder Marktplätze der eingemeindeten Ortsteile überarbeitet, entsprechend saniert und damit an die Bedürfnisse der heutigen Zeit anpasst werden. Jährlich soll mindestens ein entsprechender Platz überarbeitet werden.
Wichtig ist dabei, dass die vorgesehene Ausstattung dieser Plätze mit Pollern, Strom- und Medienanschlüssen sowie Bänken möglichst ähnlich gestaltet wird, um den Pflege- und Wartungsaufwand zu verringern.
Besonderes Augenmerk legt die Verwaltung darauf, gemeinsam mit den Ortsvorstehern Ideen zu entwickeln sowie Notwendigkeiten und eine mögliche Priorisierung festzulegen. Um diese Plätze auch in Zukunft weiterentwickeln und den Bedürfnissen anpassen zu können, soll entweder auf die Beteiligung von Architekten verzichtet oder die Verträge so gestaltet werden, dass eine Veränderung jederzeit möglich bleibt.
Begründung:
22 Jahre nach der Eingemeindung sind viele Markt- und Festplätze in den früher eigenständigen Kommunen nicht mehr zeitgemäß. Um die Lebensqualität in den Ortsteilen am Rand der Stadt zu erhöhen, sollen diese Flächen perspektivisch saniert werden, um sie technisch auf die Höhe der Zeit zu bringen und an die Bedürfnisse der Bevölkerung anzupassen. Über ein gesondertes Programm soll hierbei sichergestellt werden, dass mindestens ein Fest- oder Marktplatz in einem der Ende der 1990er-/Anfang der 2000er-Jahre eingemeindeten Ortsteile pro Jahr saniert wird. Die Ausstattung der Plätze soll möglichst vergleichbar sein, um den künftigen Wartung- und Pflegeaufwand zu verringern.
Ferner soll darauf geachtet werden, dass für die Umgestaltung der Fest- und Marktplätze keine Architekten eingebunden oder die Verträge so gestaltet werden, dass Anpassungen an sicher verändernde Bedürfnisse zeitnah möglich wären.