Mittel für die bauliche Unterhaltung an Schulen anheben

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2014

Beschlussvorschlag:

In den Haushaltsplan 2014 werden zusätzlich 1 Million Euro für die bauliche Unterhaltung an kommunalen Schulen eingestellt.

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, die notwendigen Mittel im Rahmen der verwaltungsinternen Änderungen zur Verfügung zu stellen, denn die Gelder wurden bereits über die Vorlage DS V/1070 „Investitionen in Schulen der Stadt Leipzig – eine zentrale Herausforderung an die Kommunalpolitik der nächsten Jahre“ beschlossen.

Begründung:

Ohne ein bedarfsgerechtes Bereitstellen der Mittel für die bauliche Unterhaltung auf Basis des berechneten Minimums von 10,44 Millionen Euro können in den Schulgebäuden und Schulsporthallen weiter nur die notdürftigen und unabweisbaren Reparaturen, nicht aber sachgerechte Bau- und Substanzerhaltung, durchgeführt werden.

Kalkulatorisch sind für die laufende bauliche Werterhaltung der Standorte des Schulnetzes Leipzig für komplexsanierte bzw. neuerrichtete Gebäude jährlich 1,2 Prozent, bezogen auf den Gesamtinvestitionsbedarf von 870 Millionen Euro nach 1990, in den Haushalt einzustellen. Für eine ausführlichere Begründung siehe DS V/1070. Darin findet sich auch das mit dieser Vorlage beschlossene Leitziel der Baustrategie, das besagt: „In der Stadt Leipzig sind alle gemäß Schulnetzplan notwendigen Standorte baulich saniert und nach neuen pädagogischen Konzepten umgestaltet. Die für diese Standorte erforderliche Bauunterhaltung ist finanziell abgesichert.“