Nachtragshaushalt endlich genehmigt
SPD: Harte Auflagen durch Regierungspräsidium
Die SPD-Fraktion begrüßt die Genehmigung des Nachtragsetats 2003 für die Stadt Leipzig. „Wir fordern aber, dass künftig eine schnellere Bewilligung gewährleistet wird, da sonst notwendige Investitionen wegen einer späten Genehmigung bis kurz vor Ende des Jahres verzögert werden“, erklärt Christian Schulze, finanzpolitischer Sprecher der SPD. Zwischen der Verabschiedung des Nachtragshaushaltes im Stadtrat und der Genehmigung durch das Regierungspräsidium (RP) sind fast sechs Monate vergangen, in denen der Ausbau der städtischen Infrastruktur für eine erfolgreiche Olympiabewerbung geplant, aber noch nicht begonnen werden konnte. Die Nominierung Leipzigs zur deutschen Bewerberstadt für die olympischen Spiele 2012 erfordert einen zügigen Ausbau der Infrastruktur. Solange die Stadt jedoch keinen genehmigten Haushalt besitzt, können keine Aufträge vergeben werden. Eine Verzögerung bedeutet, dass täglich über 100.000 Euro liegen bleiben. Dadurch werden vor allem klein- und mittelständische Unternehmer an den Rand ihrer Existenz gebracht.
Die SPD-Fraktion erwartet vom RP, dass es seiner Ankündigung – die mit der Bewerbung verbundenen Ausgaben können nicht im Rahmen des normalen Haushaltsvollzugs erwirtschaftet werden – Taten folgen lässt. Wir SPD-Stadträte sehen die strengen Auflagen, die mit der Genehmigung des Haushaltes verbunden sind, kritisch. Wer einschneidende Konsolidierungsmaßnahmen fordert, also die Reduzierung bei freiwilligen und Pflichtaufgaben und weitere Erhöhungen auf der Einnahmenseite, muss auch die Finanzsituation der Stadt im Blick haben. Wie alle deutschen Kommunen hat auch Leipzig unter der derzeitigen Misere zu leiden, ohne selbständig eine nachhaltige Änderung erwirken zu können. Der Regierungspräsident sollte sich daher zuallererst an den sächsischen Ministerpräsidenten wenden und eine bessere Finanzausstattung für die Städte und Gemeinden fordern. Wir denken da insbesondere an die Gemeindefinanzreform, sowie an die vom Freistaat ausgesprochenen und geplanten Kürzungen bei den allgemeinen und investiven Schlüsselzuweisungen.