Nahverkehrsplan – die Nagelprobe
Artikel von Mathias Weber für Amtsblatt vom 18.05.2013
Der städtische Nahverkehrsplan stuft ein Wohngebiet als erschlossen ein, wenn 80 Prozent der Bevölkerung 300 Meter Luftlinie entfernt von einer Haltestelle wohnen oder arbeiten. Darüber hinaus sollen die Haltestellenabstände maximal 300 bis 400 Meter betragen.
2015 steht der Umbau der Könneritzstraße an. Bekanntlich plagen sich insbesondere westlich der Magistrale die Anwohner mit fehlenden Pkw-Stellplätzen und zugeparkten Gehwegen herum. Die Problematik wurde mehrfach untersucht, unter anderem mit dem Hinweis, die ÖPNV-Infrastruktur weiter zu verbessern. Bisher sehen die Pläne für die Könneritzstraße jedoch nur den behindertengerechten Umbau der Haltestelle Stieglitzstraße vor. Das ist zu wenig!
Der durchschnittliche Haltestellenabstand in der Könneritzstraße beträgt derzeit 540 Meter. Wer also die Attraktivität des ÖPNV weiter steigern möchte, verringert den fußläufigen Abstand zur nächsten Haltestelle, wie es auch der Nahverkehrsplan fordert. Und ein attraktiver ÖPNV verringert auch die Anzahl der Fahrten mit dem Pkw insgesamt, was verschiedene Studien beweisen.
Die SPD-Fraktion hat daher in der letzten Ratsversammlung einen Antrag ins Verfahren gegeben mit dem Ziel, dass in Höhe der Schnorrstraße eine zusätzliche ÖPNV-Haltestelle geprüft werden soll.