„Nicht-betriebsnotwendige Grundstücke städtischer Gesellschaften“
In der Ratsversammlung am 21.11.2013 wurde mit der Beschlussnummer V-RB-1816/13 die Neufassung des SPD-Antrags „Grundstücksverkäufe transparenter gestalten“ positiv votiert. Hintergrund des Antrags war, dass nicht-betriebsnotwendige Grundstücke, die die städtischen Beteiligungsunternehmen veräußern möchten, zunächst der Stadtverwaltung angezeigt werden, um eine Abstimmung darüber zu ermöglichen, welche Grundstücke aus stadtstrategischer Sicht nicht an Dritte verkauft sondern an die Stadt Leipzig veräußert werden sollen. Der Stadt sollte dadurch ein größerer Pool an Grundstücken zur Verfügung stehen, um den Ausbau und die Erweiterung der sozialen und Bildungsinfrastruktur unkomplizierter realisieren zu können.
Allerdings bestehen Zweifel an der Umsetzung dieses Beschlusses, wie die von der SPD-Fraktion recherchierten Beispiele zeigen, bei denen die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mehrere unbebaute Grundstücke mit Größen zwischen 2.400 und 22.500 Quadratmetern über ein großes Immobilienportal zur Vermietung anbot (siehe Anlage). Deshalb fragen wir:
- Wie wurde der betreffende Ratsbeschluss vom 21.11.2013 umgesetzt und wurden entsprechende Regelungen getroffen, die eine frühzeitige Abstimmung zwischen Verwaltung und Unternehmen vorschreiben? Wenn ja, wie sehen diese aus?
- Welche Erfahrungen wurden seit dem Beschluss mit der Abstimmung zwischen Verwaltung und städtischen Unternehmen in Grundstücksfragen gemacht?
- Handelt es sich bei den genannten Vermietungsangeboten der LWB um Grundstücke, die bereits der Stadtverwaltung gemeldet worden sind und die bspw. für die Erweiterung der sozialen und Bildungsinfrastruktur nicht geeignet sind?
Wenn nein: Sind Vermietungen von den Regelungen ausgeschlossen oder handelt es sich dabei um eine Regelungslücke, die die Geschäftsführung der LWB genutzt hat, um diese Grundstücke nicht der Stadt selbst anbieten zu müssen?
Welche Maßnahmen hat die Stadtverwaltung in diesem Fall eingeleitet?