Nutzung von Flatrate-Angeboten für Internet und Telefon an kommunalen Einrichtungen
Anfrage der SPD-Fraktion
Bisher konnten Schulen und andere kommunalen Einrichtungen keine Flatrate-Angebote nutzen, weil dafür eine Einzugsermächtigung nötig ist.
Deshalb fragen wir:
- Welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, dass dies möglich wird?
- Wie viel Geld würde die Stadt Leipzig bei Abschluss solcher Verträge z.B. für alle Leipziger Schulen sparen?