Nutzung von Flatrate-Angeboten für Internet und Telefon an kommunalen Einrichtungen

Anfrage der SPD-Fraktion

Bisher konnten Schulen und andere kommunalen Einrichtungen keine Flatrate-Angebote nutzen, weil dafür eine Einzugsermächtigung nötig ist.

Deshalb fragen wir:

  1. Welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, dass dies möglich wird?
  2. Wie viel Geld würde die Stadt Leipzig bei Abschluss solcher Verträge z.B. für alle Leipziger Schulen sparen?