Optimierung des Ratsbeschlusses: Verfahrensregelung zur Bearbeitung von Anträgen, Vorlagen, Anfragen und Wichtigen Angelegenheiten

Antrag der SPD-Fraktion

 

Der Beschlusspunkt 3  des Ratsbeschlusses RBIV-1121/08 wird wie folgt geändert:

Alle Dokumente sind in elektronischer Form gemeinsam mit der schriftlichen Form an das Büro für Ratsangelegenheiten (BfR) zu übergeben.

Dem BfR sollen auch die Stände der Umsetzung in schriftlicher und elektronischer Form übergeben werden, so dass diese im elektronischen Ratsinformationssystem veröffentlicht werden können.

Begründung:

Mit ihrem elektronischen Ratsinformationssystem (eRIS) hat die Stadt Leipzig ein wichtiges und sehr nützliches Hilfsmittel geschaffen, das den ehrenamtlichen Stadträten die Arbeit erleichtert und den Bürgern ein sehr hohes Maß an Transparenz sowie in Folge dessen eine Mitwirkungsmöglichkeit bietet.
Dennoch besteht die Notwendigkeit das eRIS noch besser an die Bedürfnisse des Rates anzupassen. Eine Reihe von elektronischen Dokumenten, wird von den Dezernaten teils schleppend, teils gar nicht an das Büro für Ratsangelegenheiten (BfR) übergeben. Da das BfR für die Verteilung der Dokumente und der Pflege des eRIS verantwortlich ist, stehen die fehlenden Dokumente im  eRIS nicht zur Verfügung.

Wir fordern deshalb den Oberbürgermeister auf, die Dezernate auf die unbedingte Einhaltung des Ratsbeschlusses hinzuweisen.