Im Zuge der Diskussion und Beschlussfassung um den „Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 307 -Verbrauchermarkt am Connewitzer Kreuz; Stadtbezirk Leipzig-Süd, OT Connewitz; Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss wurde auch ein Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion beschlossen.

Dieser beinhaltete folgende Beschlusspunkte:

  1. Parallel zum Bebauungsplanverfahren macht die Stadtverwaltung einen Vorschlag zur Führung des Radverkehrs entlang der Karl-Liebknecht-Straße (zwischen Arno-Nitzsche-Straße und Scheffelstraße), welche im Zuge der Realisierung der Investition umzusetzen ist.
  2. Die Stadtverwaltung setzt sich gegenüber dem Investor für eine deutliche Erhöhung der Abstellmöglichkeiten für Fahrräder ein.

Ende November hat der neue Verbrauchermarkt eröffnet, wir fragen daher an:

  1. Warum wurde weder parallel zum Bebauungsplanverfahren ein Vorschlag zur Führung des Radverkehrs unterbreitet noch eine neue Radverkehrsführung umgesetzt?
  2. Wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?
  3. Hat sich die Stadtverwaltung gegenüber dem Investor für eine Erhöhung der Fahrradabstellanlagen, insbesondere vor den neuen Ladenlokalen, eingesetzt?

    a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
    b. Wenn nein, warum nicht?

  4. Plant die Stadtverwaltung die Aufstellung weiterer Fahrradbügel entlang der neu geschaffenen Ladenzeile?