Rede zu den Vorlagen “Abfallwirtschafts- und Abfallwirtschaftsgebühren-satzung der Stadt Leipzig”
Redner: Claus Müller, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion und Mitglied im BA Stadtreinigung
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
sehr geehrte Gäste!
Wieder einmal sind eine neue Abfallwirtschaftssatzung und eine neue Abfallwirtschaftsgebührensatzung zu beschließen – und wieder gibt es darüber Diskussionen.
Schwerpunkt ist diesmal nicht die Abfallwirtschaftsgebührensatzung, da es hier nur geringfügige Änderungen sowohl in positiver als auch in negativer Richtung gibt (z.B. Erhöhung um 4 Cent beim der 240 l–Behälter je Leerung, Verringerung um 86 Cent beim 1,1 m ³-MGB je Leerung). Zu beachten ist bei der Gebührenkalkulation übrigens, dass in der Berechnung immer das durchschnittlich ermittelte Gewicht je Behälter und die prognostizierte Leerungsanzahl berücksichtigt wird.
Diskussionen gibt es in diesem Jahr bezüglich der Abfallwirtschaftssatzung, die vor allem durch die Großvermieter geführt wird.
Nach der neuen Satzung fällt der Passus – der übrigens in der vorangegangenen Satzung schon angekündigt wurde – weg, dass die Abfallbehälter durch Mitarbeiter der Stadtreinigung vom Stellplatz bis zur Straße transportiert werden, wenn die Wegstrecke 15 m unterschreitet. Jetzt müssen die Behälter durch den Hauseigentümer oder durch beauftragte Dritte bereitgestellt werden. Diese Praxis ist übrigens in vielen Städten (z.B. der Großstadt Chemnitz) und Gemeinden üblich. Ich selbst stelle seit langem am Tag der Leerung den Abfallbehälter auf die Straße und stelle ihn wieder zurück. Auch bei vielen Mehrfamilienhäusern ist dies bereits üblich.
Warum nun fällt der Service der Bereitstellung weg? Wir Stadträte haben am 20.02.2008 die Vorlage Optimierung des Eigenbetrieb SRL (DS IV/2967) positiv votiert und damit den Eigenbetrieb im Rahmen der Haushaltskonsolidierung dazu aufgefordert Einsparpotenziale aufzuzeigen. Das Ergebnis war einen Lader je Fahrzeug einzusparen, dadurch war auch die Bereitstellung nicht mehr möglich.
Aber zurück zur Diskussion über die Neuregelung der Abfallwirtschaftssatzung. Das Argument, dass beim Bereitstellen der Behälter auf dem Gehweg (öffentlicher Verkehrsraum) eine Ordnungswidrigkeit begangen würde, ist eindeutig falsch, denn die Sondernutzungssatzung der Stadt Leipzig sieht die Bereitstellung (auch am Vorabend) eindeutig vor. Wenn dem nicht so wäre (siehe oben), hätte eine Vielzahl von Leipziger Bürgern, die das Herausstellen seit Jahren praktiziert, ständig ordnungswidrig gehandelt.
Trotzdem ist das Aufstellen sicherlich in manchen Fällen problematisch und kann zu Schwierigkeiten beim „Befüllen“ der Abfallfahrzeuge führen. Deshalb unsere erneute Frage, die schon mehrmals durch unsere Fraktion gestellt wurde: Ist es nicht möglich am Leerungstag in einem begrenzten Zeitfenster, denn die Touren sind geplant und bekannt, ein eingeschränktes Halteverbot auszuweisen? In anderen deutschen und europäischen Städten wird dies seit Jahren praktiziert.
Zusammenfassend kann ich sagen, die beiden Neufassungen der Satzungen sind notwendig und die SPD-Fraktion wird mehrheitlich zustimmen.