Christopher Zenker
Christopher Zenker

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

wir sind der Auffassung, dass besondere Leistungen belohnt werden sollen, und das umso mehr, wenn diese besonderen Leistungen ein enormer Mehrwert für unsere Gesellschaft sind. Deshalb haben wir gemeinsam mit den Fraktionen von Linken, Grünen und Freibeutern beantragt, auch für die Jahre 2021 und 2022 Corona-Prämien für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Stadtverwaltung und Eigenbetrieben zu ermöglichen.

Sie erinnern sich vielleicht: Im September 2020 hatte der Stadtrat für die Auszahlung von Corona-Prämien gestimmt, die auf Basis der Arbeitgeberrichtlinie zur Honorierung besonderer Belastungen von Beschäftigten während der COVID-19-Pandemie bis 31.12.2020 gezahlt werden sollten. Eine Nachfrage der Linken aus der Dezember-Ratsversammlung im letzten Jahr hat gezeigt, dass für 2020 insgesamt 1.085 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Verwaltung und den Eigenbetrieben, für ihre Leistungen einen Bonus erhalten haben.

Die Corona-Pandemie war und ist jedoch mit dem 31.12.2020 noch nicht beendet, deshalb gab es auch 2021 und gibt es 2022 Mitarbeiter in Verwaltung und Eigenbetrieben, die besondere Leistungen bei der Bewältigung der Pandemie und ihrer Folgen erbringen. Es ist also folgerichtig, auch für die Jahre 2021 und 2022, analog zur ausgelaufenen Richtlinie, Prämien zu zahlen. Da die Verwaltung in ihrem Verwaltungsstandpunkt das Ansinnen unseres Antrags aufgreift und einen sinnvollen Verfahrensvorschlag unterbreitet, werden wir den Verwaltungsstandpunkt zur Abstimmung stellen und bitten hierfür um Ihre Unterstützung. Wir gehen auch davon aus, dass sich mit dem VSP der CDU-Antrag erledigt hat. Es war im Übrigen auch unser Anliegen, nicht pauschal ein Prämie auszuzahlen, sondern eine Prämie für besondere Leistungen. Ich gehe zudem davon aus, dass die Auszahlung nicht erst zum spätestmöglichen Zeitpunkt im Dezember 2022 erfolgt, sondern so früh wie möglich, denn steuerfrei ist ein Betrag von bis zu 1.500 Euro nur bis Ende März.