Redner: Christopher Zenker, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!

Auslöser des Antrags waren der Verkauf des Jahrtausendfeldes, das als Schulstandort vorgesehen ist, und der beabsichtige Verkauf eines Grundstücks in der Haydn-/Schwägrichenstraße, den wir durch einen Antrag in den letzten Haushaltsverhandlungen verhindern konnten, um dort eine Kindertagesstätte bauen zu können.

Diese Beispiele haben uns gezeigt, dass es notwendig ist, dass bei beabsichtigten Veräußerungen zusätzlichen Informationen zur besseren Beurteilung der Verkäufe vorliegen müssen. Dies betrifft die Verkäufe der Stadt Leipzig ebenso wie Verkäufe von städtischen Unternehmen.

Ziel des Antrages ist es, dass der interne Abstimmungsprozess zwischen den Dezernaten transparenter dargestellt wird. Hierzu müssen dem Grundstücksverkehrsausschuss bzw. dem Stadtrat bei einem beabsichtigten Verkauf auch die Informationen einer verwaltungsinternen Abwägung vorliegen. Ebenso sollte den Aufsichtsräten kommunaler Unternehmen eine Stellungnahme der Stadtverwaltung vorliegen, wenn Grundstücke dieser Gesellschaften veräußert werden.

Anders als der Verwaltungsstandpunkt uns suggerieren will, wollen wir damit nicht in die Entscheidungshoheit der Unternehmen eingreifen und selbstverständlich ist der Aufsichtsrat in seiner Entscheidung frei, an wen und für welche Nutzung er ein im Besitz des Unternehmens befindliches Grundstück veräußert. Wir wollen jedoch, dass die notwendigen Informationen zu möglichen Konflikten im gesamtstädtischen Interesse vorliegen.

Letztendlich geht es uns darum, dass den entscheidenden Gremien, Informationen zu möglichen Konflikten in der Nutzung – beispielsweise zwischen sozialer Infrastruktur, Wohnungsbau, Gewerbe- oder Industrieansiedlungen – vorliegen, um auf dieser Grundlage eine gute Entscheidung treffen zu können.

In unserer Neufassung des Antrags haben wir uns am Verwaltungsstandpunkt orientiert. Der Verwaltungsstandpunkt ist aber nur auf einen Beschlusspunkt des Ursprungsantrags eingegangen. Auf die Information zum Abwägungsprozess innerhalb der Stadtverwaltung wurde nicht eingegangen. Auch hierzu erwarten wir im nächsten Jahr einen Vorschlag, daher die Neufassung des Antrags.