Redner: Prof. Dr. Thomas Fabian, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Damen und Herrn Stadträte,
werte Gäste,

wer auf Arbeitslosengeld II angewiesen ist, verfügt über wenig Geld. Wer sich in einer solchen Lebenslage befindet, dem hilft jeder noch so geringe Betrag, und den schmerzt jede Verringerung seiner finanziellen Mittel. Insofern kann ich den Antrag der Fraktion der Linkspartei, den Empfängern von Arbeitslosengeld II im Rahmen der Kosten für Unterkunft und Heizung auch die Kosten für Warmwasser zu erstatten, gut verstehen. Auch die Auffassung, dass die Bereitstellung von Warmwasser in der heutigen Zeit zu den Grundausstattungen einer Wohnung in Deutschland gehört, kann ich nachvollziehen.

Aus der Zuordnung der Betriebskosten für Heizung zu den Unterkunftskosten folgt allerdings nicht, dass dies auch bei den Kosten für Warmwasser der Fall sein muss. Die Zuordnung der Heizungskosten zu den Kosten der Unterkunft gründet nämlich nicht in einer zwingenden Verknüpfung mit der Wohnungsnutzbarkeit, sondern erfolgte pragmatisch aufgrund der üblichen Verknüpfung mit der an den Vermieter zu leistenden Zahlung.

Das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 3. Mai 2005, dass alle Aufwendungen, die mit einer Unterkunft in untrennbarem Zusammenhang stehen und für deren bestimmungsgemäßen Gebrauch erforderlich sind – also auch die Versorgung mit warmem Wasser -, zusätzlich zu der Regelleistung zu zahlen sind, widerspricht der sonstigen Rechtsprechung und kann daher nicht Anlass sein, die Praxis in Leipzig zu ändern.

Eine Erstattung der Kosten für Warmwasser im Rahmen der Kosten für Unterkunft und Heizung würde demnach einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung vorgreifen. Im Unterschied zur Antragstellerin gehe ich nicht davon aus, dass sich die diesbezügliche bisherige Rechtsauffassung, nämlich dass die Kosten für Warmwasser dem Regelsatz zuzuordnen sind, ändern wird.
Eine Mehrbelastung des Haushaltes in Höhe von ca. 6 Millionen Euro im Jahr ist angesichts der Anstrengungen, die ja auch von der Fraktion der Linkspartei unterstützt werden, nämlich den Haushalt zu konsolidieren, nicht vertretbar – insbesondere dann, wenn es sich um eine freiwillige Leistung handeln würde.

Die SPD-Fraktion wird diesem Antrag nicht zustimmen.