Rede zum Antrag „Schulsozialarbeit durch Änderung des Schulgesetzes anpassen“
Rednerin: Stadträtin Ute Köhler-Siegel, Schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Bürgermeister,
verehrte Stadträte,
werte Gäste,
ich verzichte aufgrund der Länge der Tagesordnung und der allgemein bekannten Argumente über die Vorteile und Notwendigkeiten der Schulsozialarbeit, diese zu erläutern.
Immerhin hat selbst der Freistaat erkannt, dass Schulsozialarbeit notwendig ist und fördert nun an jeder Oberschule einen Schulsozialarbeiter ab dem Schuljahr 2018/19. Das beschert der Stadt Zuwendungen, die bisher aus der eigenen Tasche bezahlt werden mussten.
Mit unserem Antrag möchten wir wissen:
- Wieviel spart die Stadt Leipzig ein, denn die Mittel fließen ab dem 01.08.2018 und die Stadt hatte die eigene Finanzierung der Stellen bis Ende 2018 eingestellt.
- Was macht die Stadt mit dem eingesparten Geld.
In diesem Zusammenhang wollen wir eigentlich nicht darüber diskutieren, ob diese Mittel für Schulsozialarbeit verwendet werden, sondern wissen, wie die Stadt die freigewordenen Mittel einsetzt und für welche Schulen.
Falls die Stadt ein paar Ideen braucht: Das neue Schulgesetz bietet noch ein paar andere Veränderungen: z. B. soll im Grundschulbereich zunehmend auf die Diagnostizierung von Schülern mit Lernbehinderung oder sozial-emotionalen Beeinträchtigung verzichtet werden. Diese Kinder werden dann regulär in die Grundschule eingeschult und erst im Laufe der Zeit diagnostiziert. Also werden auch die Grundschulen zunehmend mehr Schulsozialarbeit brauchen. Für weitere Ideen können Sie jederzeit bei den entsprechend interessierten Stadträten und in meiner Fraktion nachfragen. Wir hätten gern einen Vorschlag im VI. Quartal dieses Jahres, damit die Mittel pünktlich und zielgerichtet ab dem 01.08.18 verwendet werden können.