Rede zum Antrag „Sozialgerechte Bodennutzungsverordnung“

Rednerin: Ingrid Glöckner, Stellv. Fraktionsvorsitzende

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Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Stadträte,
werte Gäste!

unter der Bezeichnung „Sozialgerechte Bodennutzung“ (SoBoN) schuf die Stadt München ein Instrument zur Mitfinanzierung städtebaulicher Planungen und Infrastruktur durch die Investoren und damit zur Entlastung des städtischen Haushalts.
Die Kosten für die Planung und Erstellung der erforderlichen Infrastruktur neuer Gewerbe-und Wohnstandorte belasten auch in Leipzig den städtischen Haushalt und werden somit von der Allgemeinheit getragen. Von der Wertsteigerung, die die betroffenen Grundstücke durch die Planung erfahren, profitieren zur Zeit ausschließlich die Eigentümer der Grundstücke.
In Zeiten knapper Kassen sollte deshalb ein Regelwerk geschaffen werden, dass auch die Stadt Leipzig entlastet und mit dem andere Städte, wie Hamburg und Frankfurt/Main, Regensburg u.a.bereits gute Erfahrung gemacht haben.
Die SPD-Fraktion hat deshalb einen Antrag in das Verfahren gebracht, diese Strategieansätze auch auf die Stadt Leipzig zu übertragen. Die SoBoN soll dabei einen wesentlichen Beitrag zur zeitnahen Realisierung einer bedarfsgerechten und qualitativ anspruchsvollen Stadtplanung leisten.
Die SoBoN wird für Transparenz der Verhandlungen, Kalkulierbarkeit der Kosten und vertragliche Bindungen für die Investorenseite und die Stadt sorgen.
Der planungsbedingte Wertzuwachs verbleibt dabei zum Teil bei den Investoren, damit für diese ein Investitionsanreiz besteht und die individuellen Kosten – einschließlich eines angemessenen Ansatzes für Wagnis und Gewinn – gedeckt werden können.
Wir können dem VSP zustimmen, der für das 2. Quartal 2015 eine Stadtwerkstatt vorschlägt, in der ein Erfahrungsaustausch mit den Städten, die bereits Erfahrung mit einem solchen Regelwerk haben, vorschlägt und in der Verfahrensgrundsätze für Leipzig erarbeitet werden sollen. In Auswertung der Ergebnisse könnte ein Verfahrensvorschlag bis zum 30.09.2015 erstellt werden.
Die Teilnehmer der Stadtwerkstatt sollten in einem abgestimmten Verfahren erfolgen.