Rede zum Antrag „Verbot von gasbetriebenen Wärmestrahlern“
Redner: Christopher Zenker, Stadtrat der SPD-Fraktion
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!
Die SPD-Fraktion hat sich mit dem vorliegenden Antrag sehr intensiv beschäftigt, weil es auch bei uns Stimmen gibt, die für ein Verbot sind. Aus ökologischen Gesichtspunkten halten wir sowohl gas- als auch elektrisch betriebene Wärmestrahler für sehr problematisch. Vor einem Verbot müssen wir uns jedoch auch mit den Folgen für die Stadt beschäftigen. Hierzu gehört das Flair ganzer Straßen und Stadtteile, die durch eine lebendige Kneipenlandschaft belebt werden. Hinzu kommen gastronomische Einrichtungen, die vor Ort die Lebensqualität erhöhen. Neben der Erhöhung der Lebensqualität für die Leipziger Bevölkerung tragen insbesondere Kneipenmeilen auch zur Attraktivität unserer Stadt für Touristinnen und Touristen bei, stärken unsere Wirtschaftskraft und schaffen Arbeitsplätze.
Wir können nicht einschätzen wie sich ein Verbot von Wärmestrahlern auf die Umsatzsituation der Gastronomen auswirkt und wollen nicht für ein Kneipensterben verantwortlich sein. Statt eines Verbots setzen wir daher, wie vom Interessenverband der Gastronomen angeboten, auf eine Selbstverpflichtungserklärung der Leipziger Gastronomen. Eine Selbstverpflichtung, die gemeinsam mit den Gastronomen ausgearbeitet wird, ist letztendlich auch eine Art von Bürgerbeteiligung, schließlich sind auch die Gastronomen und deren Mitarbeiter Leipziger. Die Selbstverpflichtung sollte neben Ausgleichsmaßnahmen, z.B. Baumpflanzungen, auch Regeln zum Betrieb der Wärmestrahler enthalten, so dass ein Leerlauf von Wärmestrahlern vermieden wird. Auf diesem Weg kann ein Kompromiss im Interesse der Umwelt und der Gastronomen, sowie deren Gäste erzielt werden.
Nur wenn die Selbstverpflichtung scheitert, sollte über härtere Maßnahmen nachgedacht werden. Diese sollten aus Sicht der SPD-Fraktion jedoch nicht auf ein Verbot hinauslaufen. Vielmehr könnte ein finanzieller Anreiz zum sparsameren Einsatz der Wärmestrahler gesetzt werden, indem die Sondernutzungssatzung um einen gebührenpflichtigen Tatbestand für Wärmestrahler ergänzt wird.
Wir bitten daher, den Antrag der Linken abzulehnen und um Zustimmung für unseren Antrag. Statt auf Konfrontation sollten wir auf Kooperation mit den Leipziger Gastronomen setzen, um gemeinsam eine Lösung zu finden.