Rede zur Vorlage „10. Satzung zur Änderung der Satzung der Schulbezirke der Grundschulen“ in der Ratsversammlung vom 7. September 2017

Rednerin: Ute Köhler-Siegel, stellv. Fraktionsvorsitzende

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Stadträte,
werte Gäste,

zum 10. Mal soll heute eine Änderung der Schulbezirke stattfinden, sicherlich nicht zum letzten Mal.

Wofür hat die Stadt Leipzig so viele Schulbezirke, während Chemnitz auf diese verzichtet und Dresden noch 18 unterschiedlich große Schulbezirke hat?

  • Durch Schulbezirke wird die Länge des Schulweges reguliert.
  • Für jeden Schulbezirk gibt es Schulwegpläne, die sichere Wege aufzeigen.
  • Schulbezirke richten sich nach der Größe der Schule.

Warum sollen nun einige Schulen einen gemeinsamen Schulbezirk bekommen?

  • Weil die Kapazitäten der Grundschulen nicht ausreicht, um alle Kinder des Schulbezirks aufzunehmen und
  • die Ausstattung mit Lehrkräften ja auch recht problematisch ist.

Deshalb haben die Stadt und das Land ein erhebliches Interesse, die Schulbezirke zusammenzulegen, um Räume und Lehrkräfte optimal und effektiv einzusetzen. Das führt dazu, dass die Klassen mit mehr Kindern aufgefüllt werden. So schön ist das nicht, weil ja immer noch die weitverbreitete Meinung vorherrscht, dass eine geringere Klassengröße automatisch einen besseren Unterricht garantiert.

Wenn aber vor der Klasse kein ausgebildeter Grundschullehrer steht, sondern ein motivierter Mensch ohne pädagogische Ausbildung oder ein Gymnasiallehrer, ohne passende methodische Ausbildung, leidet die Qualität des Unterrichts trotzdem, auch wenn nur 18 Kinder in der Klasse lernen.

Die Aufenthaltsqualität aller Schüler der Grundschule leidet aber auch, wenn noch ein Hortraum in ein Klassenzimmer umgewandelt wird, falls überhaupt noch Horträume vorhanden sind.

Da würden nur erhebliche Kapazitätserweiterung der betreffenden Schulen helfen, aber ich bin lange genug Stadträtin, um zu wissen, dass solche zusätzlichen Räume nicht so schnell erschaffen werden können, manchmal dauert es sogar länger, als ein Grundschüler in einer Bildungseinrichtung verweilt.

Also muss über die Zusammenlegung von Schulbezirken diskutiert werden. Die heute zu beschließenden Veränderungen sind ganz unterschiedlich zu betrachten, deshalb beantragen wir Einzelabstimmung.

Die Zusammenlegung der Bezirke der 90. und 91. Grundschule ist für uns nachvollziehbar, die 90. Grundschule ist eine einzügige Schule im Gebäude der Schule für Erziehungshilfe. Horträume können nicht in Klassenzimmer umgewandelt werden, da diese GS keine Horträume hat. Im nächsten Schuljahr könnten sich dort einige Schüler mehr anmelden, daher müssten zwei erste Klassen gebildet werden, dafür gibt es keine Räume. Die 91. Schule wird erweitert, diese kann die Kinder aufnehmen, der Schulweg ist mit Ampeln gesichert und nicht über 2 Kilometer lang.

Die Zusammenlegung der Marienbrunner Grundschule und der 9. Grundschule hat ähnliche Gründe, die 9. Schule hat noch freie Kapazitäten. Sicherlich wird es für die Eltern schwierig, aber die beiden Schulen müssen gemeinsame Konzepte entwickeln, sei es für das vorschulische Angebot oder die Angebote an den Schulen.

Im Bereich der Grundschulen „Wilhelm Busch“ und „August Bebel“ gibt es auch erhebliche Kapazitätsengpässe. Der Schulentwicklungsplan weist aus, dass hier die Zusammenlegung der Schulbezirke nur eine kurzfristige Lösung darstellt, ein Schulneubau muss entstehen. Die Stadt hat ein passendes Grundstück gefunden, die Planung muss nun zügig umgesetzt werden – sehr, sehr zügig!!!

Gemeinsame Schulbezirke haben Vor- und Nachteile. Im Moment sehen wir diese als Steuerungsinstrument, um die steigenden Schülerzahlen zu bewältigen. Zukünftig kann man über mehr gemeinsame Schulbezirke reden, um den Eltern mehr Wahlfreiheit zu bieten. Das wird aber erst funktionieren, wenn so viele Kapazitäten vorhanden sind, dass Eltern auch wirklich nach pädagogischen Konzepten entscheiden können. Weder in Kitas, noch an weiterführenden Schulen ist das bisher möglich.

Meiner Fraktion ist wichtig, dass die Regeln, die die Sächsische Bildungsagentur Leipzig für die Zuweisung von Schulplätzen aufgestellt hat, nachvollziehbar und transparent umgesetzt werden. Über die Auswahl der Kinder an einer Grundschule entscheidet der Schulleiter anhand des sichern Schulweges.

Unter diesen Voraussetzungen kann die SPD-Fraktion den vorgeschlagenen Änderungen zustimmen. Wir fordern die Stadtverwaltung auf, Änderungen der Schulbezirke für das Schuljahr 2019/20 vor der Sommerpause in den Stadtrat einzubringen, damit die Eltern vor der Schulanmeldung die Möglichkeit haben, sich über die entsprechenden Schule zu informieren.