Rede zur Vorlage „Evaluation und Bericht zur Kita-Platzverwaltungsanwendung (KIVAN) in www.meinkitaplatz-leipzig.de“

Rednerin: Ute Köhler-Siegel, Stadträtin der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Stadträte, werte Gäste!

Seit der Zuschaltung dieses Portals gab es einige Kinderkrankheiten des Systems, ein paar mehr Träger, die sich nicht einbringen und jede Menge unzufriedene Eltern.
Aber ein paar Dinge funktionieren auch schon erfolgreich:
– es gibt endlich eine Informationsplattform  mit der Gesamtübersicht des Angebots der Einrichtungen
– eine Platzreservierungsmöglichkeit
– die verwaltungstechnische Vereinfachung (das Jugendamt kann auf aktuelle Zahlen der Belegung, Veränderung von Verträgen und anderer verwaltungsinterner Dinge zugreifen)

Es gibt zahlreiche Vorschläge zur weiteren Verbesserung des Systems, wie z. B. die Verlängerung der Anmeldefrist. Eines wird das System jedoch nie können: ausreichend Plätze schaffen.

Wir haben uns in den Fachausschüssen, in Fraktionen und mit betroffenen Eltern oft mit Vor- und Nachteilen beschäftigt. Für meine Fraktion bleibt das wichtigste Ziel dieses Systems die gerechte, einheitliche und verbindliche Vergabe von Betreuungsplätzen.
Vielen Eltern, aber auch so manchen Kita-Leitern ist die Funktion des Systems immer noch nicht klar.

Für die Stadt ist KIVAN ein zusätzliches, ergänzendes Angebot für die Recherche nach und ggf. die Reservierung von Tagesbetreuungsplätzen.
Das heißt, Eltern sollten noch immer von Einrichtung zu Einrichtung laufen und nach freien Plätzen fragen. Es ist nicht eindeutig geregelt, dass alle freien Plätze ins Portal gestellt werden müssen.
Eine gerechte Vergabe der Plätze kann es aber nur geben, wenn alle Eltern freiwerdende Plätze einsehen können.

Mir ist klar, dass sich an dieser Situation so lange nichts ändern wird, bis alle Träger alle Plätze einstellen oder bis es ein Überangebot an Plätzen gibt.
Meine Fraktion nimmt die Evaluation mit verbleibender Unzufriedenheit zur Kenntnis und stimmt den Punkten 2 und 3 zu.