Redner: SPD-Stadtrat Helmut Voß

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,

die Ortschaftsräte, die bei den Eingemeindungen der einzelnen Ortschaften in die Stadt Leipzig enstanden, haben eine zweifache Funktion. Einmal sollen sie das oft über Jahrhunderte gewachsene Eigenleben ihrer Orte ein Stück weit bewahren, zum anderen die Einbindung in die Stadt, in Zusammenarbeit mit den unterschiedlichsten Verwaltungsstellen begleiten. Um dieser Funktion gerecht zu werden, wurden die Mitglieder in diese Gremien gewählt. Ihr Vorteil ist, dass sie über eine sehr genaue Ortskenntnis verfügen, ihren Mitbürgern weithin bekannt sind und die bestehenden Verhältnisse überschauen können. Diese Voraussetzungen sollen sie dazu befähigen, auf vielleicht notwendige Veränderungen, bei der Stadtverwaltung hinwirken zu können.

Sicherlich waren es ähnliche Beweggründe, die dazu geführt haben, Stadtbezirksbeiräte zu berufen. Allerdings in einem ungleich anders beschaffenen Territorium. Durch die Verwaltung wurden Teile der Stadt in bestimmte Bezirke zusammengefasst, die zu unterschiedlichen Zeiten und in unterschiedlichen Ausprägungen in die Stadt eingegliedert wurden. Diese Tatsache hat zu Folge, dass für die Stadtbezirksbeiräte grundlegend andere Voraussetzungen bestehen. Für beide Gremien ist jedoch gleich, dass ihre Entscheidungen grundsätzlich empfehlenden Charakter haben. Sie sollen aus ihrer Sicht die beste Lösung für Probleme des Stadtbezirkes oder für die Ortschaft vorschlagen. Je überzeugender und leidenschaftlicher dies geschieht, um so besser werden sie das zuweilen sehr ausgeprägte Verwaltungsdickicht durchdringen. Wobei Leidenschaftlichkeit nicht mit Besserwisserei zu verwechseln ist. Beiden Gremien ist die Verantwortung für das Wohl des Ganzen auferlegt. Die größeren Befugnisse eines Ortschaftsrates basieren auf der jüngsten Entwicklung einer vollzogenen Verwaltungsreform, die bei vielen Bürgern in den eingemeindeten Orten auch heute noch auf Ablehnung stößt. Hier wird der Zeitablauf wahrscheinlich Früchte tragen.

Der Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion möchte ähnliche Voraussetzungen für die vorhandenen Beratungsgremien der Stadt schaffen, obwohl die Gegebenheiten nicht die gleichen sind. Die Stadtverwaltung soll beauftragt werden, der Regierung das Freistaates Sachsen gegenüber initiativ zu werden, mit dem Ziel, die Sächsische Gemeindeordnung dahingehend zu ändern, dass die Arbeit der Stadtbezirksbeiräte mit mehr Verantwortung ausgestattet wird. Dabei ist zu prüfen, ob den Stadtbezirksbeiräten ein Antragsrecht gegenüber der Ratsversammlung eingeräumt werden kann. Außerdem ist zu untersuchen, ob in bestimmten Fällen auch Entscheidungen zu übertragen sind. Dazu müsste die Gemeindeordnung verändert werden. Sicherlich sind auch noch andere Verfahren vorstellbar, um die Stadtbezirksbeiräte aufzuwerten und ihre Ideen in das Leben der Stadt einzubeziehen, ohne die Bürokratie weiter aufzublähen. Wir bitten, unserem Antrag zuzustimmen.