Rede zur Vorlage “Bebauungsplan Nr. 45.5 – Höfe am Brühl”
Dr. Joachim Fischer, Vorsitzender des FA Stadtentwicklung und Bau
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!
Vor etwa einem halben Jahr wurden auf der Nordwestseite des Brühls in der Leipziger Innenstadt einige mehrgeschossige Wohnhäuser abgebrochen, die am Ende ihrer Lebenszeit leer standen und nur noch einen traurigen Anblick boten. Nun hat man vom Brühl einen ungewohnten Blick zu den Gebäuden am Tröndlinring – städtebaulich für die eng bebaute Leipziger Innenstadt eine widernatürliche Situation. Ehe sich dort auf der entstandenen Freifläche wichtige, erhaltenswerte Biotope ausbilden können, sollten wir im Stadtrat schleunigst die Voraussetzungen für Baurecht an diesem Standort schaffen. Und genau darum geht es bei der uns heute vorgelegten Vorlage. Wir sind aufgefordert, einen Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die “Höfe am Brühl” zu fassen.
Das Dezernat VI hat unter der Leitung von Herrn zur Nedden gemeinsam mit dem Investor in sehr kurzer Zeit im Anschluss an den Wettbewerb einen tragfähigen Kompromiss für einen Satzungsentwurf vorgelegt. Begleitet wurde das Verhandlungsverfahren zwischen Stadt und Investor von einem Gremium aus Vertretern der Verwaltung, dem Investor, der Leipziger Architektenschaft und nicht zuletzt des Stadtbezirksbeirates Mitte und den Fraktionen des Stadtrates.
Trotz des engen Zeitrahmens und der nicht immer einfachen Verhandlungen wurde aus Sicht der SPD-Fraktion ein guter Kompromiss erreicht. Bei einem solchen Kompromiss müssen alle Seiten Zugeständnisse machen. Für die SPD-Fraktion bestand das Hauptziel in der Umsetzung des sehr interessanten Ergebnisses des Architekturwettbewerbes. Und das ist erreicht worden. Insbesondere die Form der Höfe und Gassen wurde freigehalten von störenden Elementen. Die Höfe können nun durchgängig bis zu ihrer Überdachung ohne störende Einbauten wirken.
Sicherlich wurde die für den Brühl unbedingt erforderliche Gebäudehöhe von 22 bis 24 m durch die oberirdische Einordnung der Stellplätze erkauft. Ich bin mir aber sicher, dass das Büro Grüntuch/Ernst in der Lage ist, mit dieser Aufgabe an diesem Standort gestalterisch sorgsam umzugehen. Das begleitende Gremium wird die Gestaltung der Fassaden auch weiterhin mit großer Aufmerksamkeit verfolgen.
Bei der Festlegung der Struktur der Verkaufsflächen wurde viel genauer hingesehen, als das bei anderen innerstädtischen Vorhaben, etwa den großen Kaufhäusern, geschehen ist. Vielfach wurde dabei vergessen, dass die “Blechbüchse” mit etwa 10.000 m² Verkaufsfläche ebenso Bestandsschutz beanspruchen kann, wie das beim Um- und Neubau anderer Kaufeinrichtungen geschehen ist. Man sollte dabei auch nicht vergessen, dass die Nutzung der Handelseinrichtungen ständigen Veränderungen unterliegt. Der Stadtrat wird dort, wie auch in der übrigen Innenstadt, kaum eingreifen können. Eine nachträgliche völlige Umwandlung der Ziele aus dem städtebaulichen Vertrag, wie ihn die Linken bezüglich des großflächigen Einzelhandels fordern, wird die SPD Fraktion nicht zustimmen. Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau hat dagegen eine sehr moderate Veränderung von 70 auf 60 % gefordert.
Zum Ergänzungsantrag der Fraktion der Linken kann ich nur sagen, man muss einfach nicht Alles und Jedes regulieren. Investoren sind in der Regel von sich aus darauf bedacht, kostengünstig und nutzungseffizient zu bauen. Im Übrigen hat die Stadt nur das Recht, städtebauliche Belange mit Hilfe von Bebauungsplänen zu regeln. Und nicht jeder noch so scheinbar geniale Einfall hat auch städtebaulichen Belang!
Man muss sich die Frage stellen, ob sich in der Fraktion die Linken jemand die Mühe gemacht hat, die Größe eines solchen vorgeschlagenen Regenrückhaltebeckens auszurechnen und dessen möglich Einordnung am Standort zu überlegen.
Auch Ihr Vorschlag, das Gebäude zum Brühl mit Photovoltaikelementen anstelle von Fenstern zu bestücken, ist nicht gerade bestechend. Ein Stadtbummel mit Sicht auf diese Elemente statt auf Schaufenster wäre für die Leipziger und ihre Gäste ohne Zweifel einmalig.
Bei aller verständlichen Eile, die den Fraktionen das sehr kurze Verfahren abnötigt, so etwas kann man nicht zustimmen.
Insgesamt wird die SPD-Fraktion dem Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan “Höfe am Brühl” zustimmen.