Rede zur Vorlage „Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Beteiligungsentwurf des Regionalplans Leipzig-Westsachsen 2017“ in der Ratsversammlung am 31. Mai 2018

Redner: Andreas Geisler, Stadtrat

 

Es gilt das gesprochene Wort!

 

Sehr geehrter Oberbürgermeister,
sehr geehrte Bürgermeister und Bürgermeisterinnen,
liebe Kollegen im Stadtrat,
geehrte Gäste,

ich war ja schon leicht verärgert als hier im Rat verkündet wurde, die Stellungnahme wird erst in den Ausschüssen behandelt, wenn sie schon längst verschickt ist. Die Diskussion zur entsprechenden Einwohneranfrage im März haben ja alle mitbekommen. Wie ein Wunder ist dann, dass in dem Entwurf, der in die Ausschüsse ging, schon mal leicht nachjustiert wurde, weil man wohl bemerkt hatte, so geht es überhaupt nicht. Nun liegen wieder acht Änderungsanträge vor, sodass ich also davon ausgehe, dass die Stellungnahme in vielen Punkten so schlecht ist, dass sie überarbeitet werden muss.

 

Die SPD Fraktion beantragt in ihrem Änderungsantrag, dass alle Beschlüsse des Stadtrates und alle in die Fluglärmkommission eingebrachten Anträge, die aus den Debatten im Rat oder den Ausschüssen entstanden sind, in der Stellungnahme aufgegriffen und eingefügt werden.

Da sich der Ortschaftsrat Lindenthal die Mühe gemacht hat, genau das auszuformulieren, werde ich meiner Fraktion empfehlen, dem weitergehenden Antrag des OR Lindenthal zu zustimmen. Beschreibt er doch mit klaren Worten genau das, was wir weich formuliert hatten und von der Verwaltung in einer neuen Fassung erwartet hätten.

 

Aus Sicht des Ortschaftsrates bedeutet die Erweiterung des Siedlungsbeschränkungsbereichs, dass die Stadt und die Region die Missachtung aller Auflagen aus dem Planfeststellungsbeschluss einfach akzeptieren und damit einen Missstand mit dem Mantel des Legalen versehen und dauerhaft machen.

Es muss doch klar sein, dass alles was der Rat beschlossen hat, sich dort wiederfinden muss. Ich möchte mal einen Blick nach vorn wagen: Ich möchte nicht in ein paar Jahren hier stehen und einen Versuch kontern müssen, die unrechtmäßig mit großem Gerät und von vor 6 bis nach 22 Uhr beflogene Südabkurvung als Grund für weitere Siedlungsbeschränkungen aufzuführen, nur weil sie jemand entgegen aller Beschlüsse benutzt.

 

Und wenn wir einmal bei sinnlosen Abkurvungen sind: Die kurze Nordabkurvung, egal von welcher Bahn, ist genauso eine unsägliche Gewinnmaximierungsmethode, die die Belastungen für die Menschen im Norden grundlos vergrößert, indem sie eine Lärm- und Schmutzschleppe über den ganzen Leipziger Nordwesten legt.

 

Im Grunde muss konstatiert werden, dass die Lärmbelastung der Menschen im Nordwesten größer ist als angenommen. Da hilft allerdings keine Vergrößerung der Siedlungsbeschränkung. Vielmehr müssen ehrliche Maßnahmen, den Lärm zu begrenzen und gleichmäßig zu verteilen, oder eben Lärmpausen eingeführt werden, solange man auf diese Lärmquelle nicht verzichten kann oder möchte.