Rede zur Vorlage „Übertragung des städtischen Wohnungsbestandes an die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH und die Saatzucht Plaußig Grundstücksgesellschaft mbH“ in der Ratsversammlung am 29.4.2020

Anja Feichtinger

Rednerin: Anja Feichtinger, stellv. Fraktionsvorsitzende

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Dezernenten,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
liebe Gäste,

ich freue mich, dass uns nunmehr diese Vorlage zur Entscheidung durch die Verwaltung übergeben wurde. Die Genese der Vorlage, die bis ins Jahr 2013 zurückreicht, trübt jedoch meine Freude ein wenig.

Im Oktober 2013 hatte die SPD-Fraktion einen Antrag zur Übertragung städtisch verwalteter Wohnimmobilien an die LWB eingereicht, leider kam dazu nie ein Verwaltungsstandpunkt.

Im Jahr 2015 brachte die Fraktion Bündnis 90 die Grünen einen Antrag zur „Änderung der strategischen Liegenschaftspolitik (Flächenbevorratung) – Kein Verkauf“ ein. Im Verwaltungsstandpunkt zu diesem Antrag wurde dann vom Dez. VII auch auf unseren Antrag eingegangen, indem von Verhandlungen mit der LWB zur Übernahme städtischer Wohnimmobilien gesprochen wurde.

In den Jahren 2018 folgten mehrere Anfragen seitens unserer Fraktion, wann mit einer entsprechenden Umsetzung durch die Verwaltung zu rechnen ist.

Nunmehr liegt uns diese Vorlage zur Bestätigung vor. Mit dieser der städtische Wohnungsbestand auf die LWB und Saatzucht Plaußig gemäß einer Auflistung übergehen soll.

Leider hat die Verwaltung die zwischen Antragstellung und Vorlage vergangene Zeit nicht genutzt, die nunmehr im Raum stehenden Fragen mit den übernehmenden Gesellschaften zu klären. Sie möchte diese den Aufsichtsräten der übernehmenden Gesellschaften überlassen.

Darüber hinaus gibt es keine Rechtssicherheit für die Übertragung, da das gemäß EU-Beihilferecht vorzulegende Gutachten fehlt und erst noch eingeholt werden muss.

Wichtige Aspekte – wie der Ausschluss des Weiterverkaufs der Immobilien – werden in der Vorlage erwähnt, aber nicht festgeschrieben.

Die vorgelegten Änderungsanträge zeigen, das wichtige Aspekte der Wohnungspolitik nicht betrachtet wurden.

Kurzum: Eine vollumfängliche Betrachtung der Übertragung sowie Ableitungen für die wohnungspolitische Ausrichtung der Stadt Leipzig fehlen. Alle involvierten Parteien, sei es die LWB, die Saatzucht, die Stadt- und Ortschaftsräte werden mit einer Vorlage konfrontiert, die viele Fragezeichen hinterlässt. Sieben Jahre hätten genutzt werden können, alle Aspekte in den Ausschüssen zu diskutieren. Schade ….

Aus diesen Gründen haben wir uns dazu entschieden, einen gemeinsamen Änderungsantrag mit den Fraktionen Die Linke und Bündnis 90 Die Grünen einzureichen, der alle fehlenden Aspekte aufgreift. Zur Begründung hat Herr Wehmann schon ausgeführt.

Ich werbe nochmals um Ihre Zustimmung.

Zu den weiter vorliegenden Änderungsanträgen:

Ortschaftsrat Rückmarsdorf:

An dieser Stelle möchten wir das Anliegen des Ortschaftsrats aufgreifen und bitten die Verwaltung nochmals um Prüfung der Liegenschaft „An der Teichmühle 1 und 1a, ob diese nicht doch einer sozialen Nutzung zugeführt werden kann. Dazu ist es erforderlich, diese Liegenschaft temporär aus der Liste der zu übertragenden herauszunehmen.

Ortschaftsrat Liebertwolkwitz:

Dem Antrag können wir in den Punkten 1 bis 6 zustimmen, der Punkt 7 ist mit der Neufassung des Änderungsantrags erledigt und die Punkte 8 bis 9 werden wir ablehnen. Wir bitten deshalb um punktweise Abstimmung dieses Änderungsantrags.

CDU-Fraktion:

Dem Änderungsantrag für die Herauslösung eines Grundstücks in der Engelsdorfer Straße 108/110 werden wir zustimmen.

Vielen Dank!