Reduzierung der Kürzung bei Erwerb und Unterhaltung von Büchern der Stadtbibliothek
Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2011
Der Etat für den Erwerb und die Unterhaltung von Büchern der Leipziger städtischen Bibliotheken wird der Ansatz des Haushaltsplanentwurfs 2011 um 10% angehoben.
Im Haushaltsplan für 2012 wird wieder mindestens die Summe vom beschlossenen Haushaltsplan 2010 eingestellt.
Deckungsvorschlag: Siehe SPD-Anträge „Anhebung des Haushaltsansatzes für Rückerstattungen aus der Umsatzsteuer (A 95)“ sowie „Senkung der Zinsausgaben der Stadt Leipzig (A 96)“
Begründung:
Die Leipziger städtischen Bibliotheken sind einer der meistgenutzten Kultureinrichtungen dieser Stadt. Sie stellen einen niedrigschwelligen Zugang zur Bildung und zum lebenslangen Lernen dar.
Um die Leipziger städtischen Bibliotheken weiterhin in ihrer Attraktivität für die Leipziger Bevölkerung zu stärken, gehört neben den Zustand der Bibliotheken und einen gut ausgebildeten Personal auch eine aktuelle Medienauswahl dazu. Nach Angaben der öffentlichen Bibliotheken in Deutschland sollte die Erneuerungsquote der Bibliotheken zwischen 8 -12% der Gesamtkosten der Bibliotheken liegen.