Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie im Zuge der nächsten Überarbeitung der Abfallwirtschafts- u. Abfallwirtschaftsgebührensatzung beim Eigenbetrieb Stadtreinigung eine bürgerfreundliche Möglichkeit der Reinigung bzw. des Austausches der Biotonne in der Satzung verankert werden kann.

Begründung:

Auf vielen Grundstücken kann bei steigenden Temperaturen in den Frühjahrs- und insbesondere Sommermonaten die gleiche Situation konstatiert werden: Die Biotonne stinkt und die Tonne ist auch mit einer Vielzahl an Maden und Würmern versehen. Vielerorts eine Zumutung, auch für die Hausmeisterdienste und die Mitarbeitenden der Stadtreinigung, die die Tonnen entleeren müssen. Auch die von der Stadtreinigung angebotenen Kreuzbodensäcke verringern das Problem nicht wesentlich. Hilfreich sind hier nur eine Reinigung bzw. der Austausch der Biotonnen.

Der EB Stadtreinigung hält aktuell hierfür als freiwillige Leistung eine einmalige kostenfreie Reinigung/Austausch der Tonne pro Jahr vor. Allerdings muss man in der Regel ca. ein halbes Jahr auf diesen Service warten. Die Terminvergabe zum Austausch bzw. zur Reinigung der Biotonnen ist nicht konkret, in der Regel kann kein Termin benannt werden. Das Management muss noch bürgerfreundlicher gestaltet werden.

Daher sollte – z.B. analog zum kostenpflichtigen Angebot bzgl. Reinigung/Austausch der Restabfalltonnenn – auch für die Biotonnen ein verbindliches, transparentes und bürgerfreundliches Management eingeführt werden.