Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2012

Beschlussvorschlag:
1. Für die Straßen-, Brücken-, Rad- und Fußwegesanierung an Magistralen sollen im Haushalt 2012 zusätzliche Mittel in Höhe von 1 Million Euro als städtische Eigenmittel zur Kofinanzierung von Fördermitteln zur Verfügung gestellt werden.

2. Darüber hinaus wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1 Million Euro für die Karl-Liebknecht-Straße und eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 680.000 Euro für die Könneritzstraße in den Haushalt 2013 aufgenommen.

Mittel aus einer zu erwartenden zusätzlichen Investitionspauschale sollen im Rahmen der verwaltungsinternen Änderungen zum Haushaltsplan 2012 prioritär für diese Maßnahmen verwendet werden.

Begründung:
Bei der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2012 gab es keinen Spielraum zur Einordnung neuer Vorhaben des Verkehrs- und Tiefbauamtes. Davon betroffen sind alle Maßnahmen, die bisher nicht in der mittelfristigen Finanzplanung 2011 bis 2015 eingeordnet waren.
Neben der Fortsetzung der Sanierung der Luisenbrücke und dem Ausbau der Lützner Straße, sowie der Planung für die Karl-Liebknecht-Straße/Peterssteinweg sollen dringend weitere Magistralen im Haushalt 2012 eingeordnet werden. Dazu zählen insbesondere die Sanierung und Neugestaltung der Georg-Schwarz-Straße, der Könneritzstraße und der Dieskaustraße/Adler. 
Diese Maßnahmen dienen auch dem geforderten Lärmschutz gemäß dem städtischen Lärmaktionsplan.
Der in Kürze zu verabschiedende Radverkehrsentwicklungsplan 2010-2020 soll finanziell untersetzt werden, damit die darin beschriebenen Ziele erreicht werden können.