Schaffung von zwei Stellen zur Umsetzung der Clusterförderstrategie im Amt für Wirtschaftsförderung
Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2013
Beschlussvorschlag:
Im Stellenplan 2013 und folgende werden für das Amt für Wirtschaftsförderung zwei zusätzliche Stellen eingerichtet, die die Arbeit an der Umsetzung der Clusterförderstrategie zusätzlich unterstützen sollen:
1. ein VZÄ zur intensiveren Bearbeitung des Clusters „Energie und Umwelttechnik“
(Projektleitung),
2. ein VZÄ zur intensiveren Bearbeitung des Clusters „Automobil- und Zulieferindustrie“
(Projektleitung).
Für beide Stellen werden neben betriebwirtschaftlichen Kenntnissen ein Studium des
Wirtschaftsingenieurwesens, der Energietechnik oder im naturwissenschaftlichen Bereich
vorausgesetzt.
Deckungsvorschlag: HHP A 5/13
Begründung:
In der Ratsversammlung im Oktober 2011 hat der Stadtrat der Vorlage zur Umsetzung der
Clusterförderstrategie zugestimmt. Entsprechend eines Änderungsantrages der SPD-Fraktion
wurde die Strategie der Clusterförderung nicht nur zur Kenntnis genommen, sondern
beschlossen, was Stadtrat und Verwaltung entsprechend bindet. Deshalb wird die Verwaltung
beauftragt, hier die notwendigen Stellen im Rahmen der verwaltungsinternen Änderungen zum
Haushaltsplan für das Jahr 2013 einzurichten.
zu 1.) Das Cluster „Energie und Umwelttechnik“ ist bisher unzureichend, mit ca. einem
VZÄ, verteilt auf mehrere Mitarbeiter, personell untersetzt. Besonders der
Aufgabenschwerpunkt der Verknüpfung von ansässigen Unternehmen mit der
Technologieförderung sowie der Koordinierung des Wissenstransfers zwischen
Forschungseinrichtungen und einzelnen Unternehmen muss im Sinne der
beschlossenen Clusterförderstrategie stärker abgedeckt werden.
zu 2.) Auch im Cluster Automobil ist entsprechend der Clusterförderstrategie eine
intensivere Bearbeitung, insbesondere im Bereich der Zulieferindustrie, im Ausbau
der Netzwerke Elektromobilität und Werkstoffentwicklung sowie eine bessere
Verknüpfung mit dem verarbeitenden Gewerbe (bspw. Gießereinetzwerk)
notwendig. Die personelle Untersetzung der Clusterarbeit ist zukünftig nicht mehr
gesichert.