Beschlussvorschlag:

Es werden 20.000 Euro jeweils für 2019 und 2020 für eine sachgerechte Ausstattung von Schulbibliotheken in städtischer Trägerschaft in den Haushalt zusätzlich eingestellt. Die Mittelvergabe soll durch die schulbibliothekarische Arbeitsstelle auf Grundlage der von den Schulen eingereichten Konzepten erfolgen.
Gegenfinanzierung: Anträge „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus der Gewerbesteuer“ und „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommenssteuer“

Begründung:

Die Arbeitsfähigkeit der Schulbibliotheken konnte durch viele Einzelmaßnahmen, nach dem Wegfall von arbeitspolitischen Maßnahmen wie der Bürgerarbeit, abgesichert werden. Es fehlt in vielen Schulbibliotheken eine gute Ausstattung, wie z. B. Regale, Arbeitsplätze, Arbeitsmaterialien und Sitzgelegenheiten. In vielen Schulbibliotheken sind die Ausstattungsgegenstände verschließen oder nicht vorhanden. Durch den Antrag soll dem etwas abgeholfen werden.
Schulbibliotheken sind innerschulische Lernorte, welche selbstbestimmtes und individuelles Lernen fördern. Medienangebote und Ausstattung, Öffnungszeiten und personelle Ausstattung bestimmen das Bild der Schulbibliotheken. Schulbibliotheken sind auch Orte für Veranstaltungen, Präsentationen, Aufenthalte, Recherchen, Rückzug und Entspannung. Ein Budget zum Ausbau des Medienbestandes ist eingestellt. Die schulbibliothekarische Arbeitsstelle hat 2013 ein Musterraumprogramm für Schulbibliotheken in allen Schultypen erstellt. Bei Schulneubauten und Sanierungen von Schulgebäuden wird dies bereits umgesetzt. Für die Umgestaltung in Bestandsgebäuden ist derzeit kein Budget vorhanden (siehe auch Vorlage DS-00035/15 „Schulbibliotheken und Leseräume an Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig).