Beschlussvorschlag:

1. Schulsozialarbeit wird ab 2014 an allen 22 derzeit bestehenden Oberschulen der Stadt Leipzig mit je 0,8 VzÄ pro Standort angeboten. Damit wird auch die bis 31.12.2013 befristete und bisher über BuT finanzierte Schulsozialarbeit an sechs Oberschulstandorten fortgeführt. Dafür werden 264.000 Euro in den Haushalt des Amtes für Jugend, Familie und Bildung eingestellt.

2. Für die Kofinanzierung der Schulsozialarbeit an der Nachbarschaftsschule aus dem Landesprogramm „Chancengerechte Bildung“ werden 21.846 Euro in 2014 in den Haushalt des Amtes für Jugend, Familie und Bildung eingestellt.

3. Schulsozialarbeit wird ab 2014 an 12 Grundschulen der Stadt Leipzig angeboten. Damit wird auch die bis 31.12.2013 befristete und bisher über BuT finanzierte Schulsozialarbeit an zehn Grundschulstandorten mit je 0,8 VzÄ pro Standort fortgeführt. Im Vorgriff auf den Haushaltsplan 2014 werden zusätzlich 440.000 Euro in den Haushalt des Amtes für Jugend, Familie und Bildung eingestellt. In den Verwaltungsinternen Veränderungen zum Haushaltsplanentwurf 2014 ist folgende Positionen zu berücksichtigen: 1.100.36.2.0.01.90 Projekte Jugendarbeit § 11 +440.000 Euro.

4. Die Evaluierung der Schulsozialarbeit erfolgt im Rahmen des Förderverfahrens zur Förderung freier Träger im Bereich  SGB VIII §§ 11-14 und § 16 bis zum vierten Quartal 2014.

5. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, sich weiter für eine Verstetigung und dauerhafte Finanzierung der Schulsozialarbeit beim Freistaat Sachsen und beim Bund einzusetzen.

Begründung:


Mit der Verabschiedung des aktuellen Fachplans Kinder- und Jugendförderung (RBV 1348/12) wurde der Bedarf für die bestehenden Schulsozialarbeitstandorte und der Handlungsbedarf zum weiteren Ausbau von Schulsozialarbeit an Grundschulen für 14 weitere Grundschulstandorte aufgezeigt. Bisher gibt es Schulsozialarbeit an 43 Schulstandorten in kommunaler Trägerschaft.

Allein über das Bildungs- und Teilhabepaket werden in Leipzig aktuell an 16 Schulen Schulsozialarbeit finanziert. Die erfolgreiche Förderung zusätzlicher Schulsozialarbeit aus den Mitteln des Bildungs- und Teilhabepakets droht am 31.12.2013 auszulaufen. Auch das Förderprogramm „Chancengerechte Bildung des Freistaates Sachsen“, worüber 1,6 VzÄ Schulsozialarbeiterstellen an der Nachbarschaftsschule finanziert werden, läuft voraussichtlich Anfang 2014 aus.

Schulsozialarbeit hat das Ziel, Schülerinnen und Schüler in ihrer individuellen, sozialen, schulischen und beruflichen Entwicklung zu fördern.
Es ist eine simple Erkenntnis, dass bei fehlender Prävention Problemlagen nicht frühzeitig behandelt werden können und deren Lösungen später um ein Vielfaches teurer werden.

Der Stadtrat Leipzig soll daher alle politischen Kräfte auffordern, sich für eine Verstetigung der Schulsozialarbeit einzusetzen und sich mit Nachdruck für die Bereitstellung der erforderlichen Mittel stark zu machen.