Sicherheitskräfte bei Veranstaltungen der Europameisterschaft in Leipzig
Bei der diesjährigen Fußball-Europameisterschaft waren zahlreiche Mitarbeiter von Sicherheitsdiensten im Einsatz, um die Veranstaltungen in den Fanzonen und den Stadien abzusichern. Über Medienberichte ist bekannt geworden, dass beispielsweise in Hamburg bei den dort ausgetragenen EM-Spielen von Sicherheitsfirmen mitunter Mitarbeiter eingesetzt wurden, denen die notwendige Ausbildung (mindestens Nachweis über Sachkundeprüfung nach § 34a GewO) fehlte und die nicht einmal nach Mindestlohn bezahlt wurden oder gar in Schwarzarbeit tätig waren.
Vor diesem Hintergrund fragen wird an:
- Gibt es Erkenntnisse darüber, ob im Rahmen der Veranstaltungen zur Europameisterschaft solche Fälle (fehlende Sachkunde, Bezahlung unter Mindestlohn oder Schwarzarbeit) auch in Leipzig aufgetreten sind?
- Kontrolliert die Stadtverwaltung (hier das Ordnungsamt) die notwendigen Nachweise von bei Veranstaltungen im Rahmen der Europameisterschaft eingesetzten Mitarbeitern von Sicherheitsfirmen?
- Wenn ja: Zu welchen Ergebnissen ist die Stadtverwaltung gekommen?
- Wenn nein: Wie wird abgesichert, ob die eingesetzten Sicherheitskräfte auch über die notwendige Sachkunde verfügen?
- Wenn ja: Zu welchen Ergebnissen ist die Stadtverwaltung gekommen?
Antwort der Verwaltung:
1. Gibt es Erkenntnisse darüber, ob im Rahmen der Veranstaltungen zur Europameisterschaft solche Fälle (fehlende Sachkunde, Bezahlung unter Mindestlohn oder Schwarzarbeit) auch in Leipzig aufgetreten sind?
Bereits im Vorfeld wurden in guter Zusammenarbeit mit den beteiligten Bewachungsfirmen das geplante eingesetzte Personal nach § 34a Gewerbeordnung durch Übermittlung von Einsatzlisten überprüft und ggf. bei fehlender Zuverlässigkeit ausgetauscht.
Die Gewerbebehörde der Stadt Leipzig kontrollierte zudem während der Europameisterschaft mehrfach das Bewachungspersonal. Im Ergebnis kann mitgeteilt werden, dass von 56 geprüften Wachpersonen nach § 34aGewO lediglich vier Personen ohne die erforderliche Zuverlässigkeit festgestellt wurden und somit keine Bewachungsaufgaben wie Taschenkontrollen, Bodycheck usw. durchführen hätten dürfen. Vor Ort erfolgte nach Rücksprache mit den verantwortlichen Einsatzleitern der sofortige Austausch der Personen durch den Einsatz von entsprechend geprüften und im Bewachungsregister eingetragenen Personen. Ergänzend muss beachten werden, dass nicht bei allen ausgeübten Tätigkeiten zwingend der Sachkundenachweis notwendig ist. Für bestimmte Tätigkeitsfelder ist auch ein Unterrichtungsnachweis ausreichend.
Zur angesprochenen Thematik „Bezahlung unter Mindestlohn oder im Bereich der Schwarzarbeit“ kann durch die Sicherheitsbehörde keine Auskunft erteilt werden. Auch dem Amt für Sport liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
2. Kontrolliert die Stadtverwaltung (hier das Ordnungsamt) die notwendigen Nachweise von bei Veranstaltungen im Rahmen der Europameisterschaft eingesetzten Mitarbeitern von Sicherheitsfirmen?
Hierzu wird vollständig auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen.