Sondergenehmigungen für die Zufahrt in die Umweltzone aus medizinischen Gründen
Anfrage der SPD-Fraktion und der Bürgerfraktion
Aufgrund der guten Ausstattung der Stadt Leipzig mit Krankenhäusern wie dem Universitätsklinikum, dem Herzzentrum oder dem Klinikum St. Georg, hat Leipzig im Gesundheitsbereich für einen sehr großen Einzugsbereich eine enorme Bedeutung. Verbunden ist dies mit einer großen Zahl an Einpendlern, die in unregelmäßigen oder größeren Abständen der medizinischen Betreuung wegen nach Leipzig kommen. Mit der Einführung der Umweltzone ist für einige dieser Personen eine zusätzliche Hürde entstanden. Teilweise kommen Schwerkranke und Menschen mit einer nur noch kurzen Lebenserwartung in die Krankenhäuser der Stadt, für die eine Neuanschaffung bzw. Nachrüstung des eigenen Fahrzeugs auch aufgrund der seltenen Einfahrt in die Umweltzone nicht wirtschaftlich darstellbar ist. Hinzu kommt, dass ein Ausweichen auf den ÖPNV bei diesen Leuten aufgrund des Gesundheitszustands oft nicht möglich ist und auch die Nutzung eines Taxis ab der Stadtgrenze keinesfalls als zielführend bezeichnet werden kann. Außerdem gelten für diesen Personenkreis in den meisten Fällen die allgemeinen Ausnahmeregelungen nicht, die für Menschen vorgesehen sind, die außergewöhnlich gehbehindert oder blind sind und dies mit dem Schwerbehindertenausweis nachweisen können.
Deshalb fragen wir:
1. Plant die Stadtverwaltung weitere Ausnahmeregelungen für solche Fälle?
a. Falls ja: Wie könnten diese aussehen?
b. Falls nein: Was spricht dagegen, gemeinsam mit den großen Leipziger Kliniken eine praktikable Lösung dieses Problems zu finden?
2. Haben Sie sich bei Erstellen des Ausnahmekatalogs auch die Regelungen in anderen Städten angeschaut, wie dort die Ausnahmen gehandhabt werden?