Der Leipziger Stadtrat hat in seiner gestrigen Sitzung einstimmig beschlossen, dass  sich die Stadt Leipzig ab 2019 am neuen Förderprogrammen des Bundes zur Integration von Landzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz) beteiligt. Durch die Nutzung der Programme  „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§ 16 e SGB II)“ und „Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16 i SGB II)“ sollen mindestens 150 Stellen beim Kommunalen Eigenbetrieb Engelsdorf geschaffen und bis zu 250 Stellen bei Unternehmen, Vereinen und Verbänden finanziell gefördert werden. Dazu erklären Christopher Zenker, Leipziger SPD-Fraktionschef, Heiko Bär, wirtschafts- und beschäftigungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, und Daniela Kolbe, Leipziger SPD-Bundestagsabgeordnete:

Bär: „Wir begrüßen das Vorhaben ganz ausdrücklich. Die Entwicklung des Leipziger Arbeitsmarktes war zwar in den letzten Jahren sehr positiv. Auch Langzeitarbeitslose haben von der positiven Entwicklung des Arbeitsmarktes profitiert. Dennoch gibt es weiterhin den Bedarf nach systematischer Heranführung an den Arbeitsmarkt.“

 

Für die Kommune und die künftigen Arbeitgeber, besteht der wichtigste Vorteil darin, dass diese Programme eine längere Laufzeit als sonst üblich haben. Insgesamt 5 Jahre, also bis 2023 kann so langzeitarbeitlosen Menschen der Weg in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis ermöglicht werden.

 

Zenker: „Ziel muss es sein, dass diese geförderten Beschäftigungsverhältnisse dann auch in feste, sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse münden. Am Beispiel der Hallenwarte, die die Stadt Leipzig beschäftigt, zeigt sich, dass das durchaus möglich ist, denn von den 20 Stellen, die 2019 für Schulhausmeister und Hallenwarte geschaffen werden sollen, wird knapp die Hälfte durch die Übernahme von Mitarbeitern aus Beschäftigungsfördermaßnahmen in reguläre Arbeitsverhältnisse realisiert. Das ist aus meiner Sicht ein Erfolg. Ferner wird es durch die neuen Förderprogramme möglich, dass Stellen bei Vereinen und Verbänden in der Kinder- und Jugendarbeit oder beispielsweise für die Betreuung von Schulbibliotheken oder auch in verschiedenen Bereichen der Verwaltung dadurch längerfristig gesichert werden können. Für uns ist hierbei ein wichtiger Aspekt, dass es möglich ist, Menschen über diese Programme für die Betreuung von Sporthallen und -plätzen oder im Bereich Sauberkeit und Ordnung einzusetzen. Damit werden wichtige Beiträge geleistet, um unsere Stadt noch attraktiver und lebenswerter zu machen.“

 

Kolbe: „Mit dem Sozialen Arbeitsmarkt schaffen wir für Leipziger Langzeitarbeitslose neue und vor allem langfristige Chancen auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung – und damit auch das Dabeisein mitten in der Stadtgesellschaft.

Das Jobcenter Leipzig erhält 2019 im Zuge des Teilhabechancengesetzes fast sechs Mio. Euro zusätzlich im Vergleich zum Vorjahr, beim Jobcenter Nordsachsen steigen die Mittelzuweisungen um knapp 1,5 Mio. Euro, beim Jobcenter im Landkreis Leipziger Land sind es 1,9 Mio. Euro mehr. Das sind insgesamt etwa 55 Mio. Euro für Leipzig bis 2021, rund 12,85 Mio. Euro für Nordsachsen und rund 13,85 Mio Euro für das Leipziger Land.

Mit dem Teilhabechancengesetz führt die Bundesregierung einen flächendeckenden Sozialen Arbeitsmarkt ein und setzt ein zentrales SPD-Herzensanliegen des Koalitionsvertrags um. Für uns ist klar: Wir wollen Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren – denn Arbeit bedeutet nicht nur Lohnerwerb, sondern auch soziale Teilhabe. Wir wenden uns Menschen und Familien zu, die sonst keine Chance auf Teilhabe hätten. Insgesamt vier Milliarden Euro zusätzlich nehmen wir für dieses neue Instrument in die Hand. Damit werden unter anderem ein beschäftigungsbegleitendes Coaching für Arbeitgeber und Teilnehmende sowie Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber ermöglicht.“