Wie die LVZ am 22.03.2026 online berichtete, werden in diesem Jahr mehr als 750 Ferienwohnungen aufgrund des Zweckentfremdungsverbots wieder zu normalen Mietwohnungen. Dazu erklärt SPD-Stadtrat Marius Wittwer:
„Was lange währt, wird endlich gut! Inzwischen ist der SPD-Antrag ‚Maßnahmen gegen die Zweckentfremdung von privatem Wohnraum‘ acht Jahre alt und hat seither einige Hürden nehmen müssen. Keinen Moment zu früh entfaltet er nun seine volle Wirkung: die Übergangsfrist von zwei Jahren endet am 1. September 2026 und wird Leipzigerinnen und Leipziger dringend benötigten Wohnraum zurückgeben. Das begrüßen wir ausdrücklich!“
Hintergrund ist der am 20.06.2018 beschlossene Antrag VI-A-05427 der SPD-Fraktion, der erst durch mehrere Nachfragen und Haushaltsanträge der SPD in der Satzung der Stadt Leipzig über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum am 21.08.2024 mündete (VII-DS-09923).
Wittwer dazu: „Wir haben dieses Ziel mit viel Ausdauer verfolgt, denn es ist den Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt nicht zu erklären, warum immer mehr Wohnungen über Plattformen wie AirBnB und Booking zu horrenden Preisen vermietet werden, während man selbst keinen geeigneten und bezahlbaren Wohnraum mehr findet. Die Zweckentfremdungssatzung dagegen einzusetzen, ist die richtige Antwort der Kommunalpolitik auf dieses Problem.“





















