Ein gemeinsamer Antrag der Stadtratsfraktionen von SPD und Freibeutern sieht die Bildung eines Mobilitätsfonds mit einem Volumen von mindestens 50 Millionen Euro bis zum Jahr 2023 vor, um den Ausbau des ÖPNV in Leipzig langfristig zu sichern. Eine Änderung des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages wird zum jetzigen Zeitpunkt abgelehnt, da dies die Direktbetrauung der LVB sowie den steuerlichen Querverbund gefährden könnte.

„Mit diesem Antrag wird die Investitionsfähigkeit der LVB in den nächsten Jahren gesichert und Planungssicherheit für alle Beteiligten hergestellt, was für meine Fraktion ein wichtiges Hauptanliegen war“, kommentiert Fraktionsvize Heiko Oßwald, der auch beteiligungspolitischer Sprecher seiner Fraktion ist, den Antrag.

„Bisher ging es in der gesamten Debatte immer nur um kurzfristige Investitionshilfen oder allgemeine Zuschusserhöhungen, die aber das Problem der Finanzierung von mittelfristig anstehenden Großinvestitionen nicht berücksichtigten. Daher hat meine Fraktion Wert darauf gelegt, dass wir hier einen nachhaltigen Lösungsansatz gefunden haben“, meint Sven Morlok von den Freibeutern, der seine Fraktion auch im LVV-Aufsichtsrat vertritt.

„Gerade auch im Hinblick auf die zu Ende gehende politische Debatte zu den Mobilitätsszenarien ist es jetzt wichtig, einen seriösen Vorschlag zu machen, wie deren Umsetzung finanziert werden kann. Wir verstehen unseren Antrag deshalb auch als Diskussionsangebot an alle anderen Fraktionen, um möglichst noch im Herbst zu einer Lösung zu kommen“, so Morlok.

Für beide Fraktionen war weiterhin wichtig, dass die Entscheidungsbefugnis über die Verwendung der Rücklage klar beim Stadtrat liegt. „Wir denken, dass wir mit diesem Antrag einen transparenten und nachhaltigen Vorschlag machen, um den Ausbau des ÖPNV zu sichern und seine Finanzierung gerecht zwischen Stadt und LVV-Konzern aufzuteilen“, ergänzt Oßwald abschließend.

Beide Stadträte können sich vorstellen, dass die Zahlungen in den Mobilitätsfond auch über das Jahr 2023 bis zum Abschluss der Großinvestitionen in Verkehrsbereich fortgeführt werden.