Im Zuge der aktuell laufenden Überarbeitung der Entschädigungssatzung der Stadt Leipzig, in der unter anderem auch die Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder für die ehrenamtlich tätigen Stadtratsmitglieder geregelt werden, wird sich die SPD-Fraktion dafür einsetzen, dass rechtskräftig verurteilte Straftäter, die der Ratsversammlung angehören, aber in Haft sitzen, in der Zeit keine Aufwandsentschädigung von der Stadt Leipzig erhalten.

Bisher gilt eine Regelung, nach der Ratsmitglieder, die ihre Tätigkeit vorübergehend nicht ausüben können, drei Monate lang auch weiterhin die Aufwandsentschädigung erhalten. Dies betraf bisher vor allem jene Ratsmitglieder, die längere Zeit erkrankt waren. Theoretisch würde auch der gestern zu einer achtmonatigen Haftstrafe verurteilte NPD-Stadtrat Nutznießer dieser Regelung werden.

Aus Sicht der SPD-Fraktion ist es nicht vertretbar, wenn dieser Stadtrat ebenfalls drei Monate lang weiterhin seine Entschädigung erhielte, obwohl er nach Haftantritt gar keine Möglichkeit hätte, an der Ratsarbeit mitzuwirken, und zudem in dieser Zeit auch keinen Aufwand mit seiner Arbeit als Stadtrat haben würde, weil sie schlichtweg nicht stattfinden könnte.