Stadtrat hat Anpassung der Elternbeiträge in den Kindertageseinrichtungen und Einführung der Tagespflege beschlossen

Redebeitrag von Ingrid Doctor

In der Ratsversammlung am 24.4.2002 standen auch die Vorlagen

  • III/2150: Anpassung der Elternbeiträge für die Betreuung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Leipzig
  • III/2152: Tagespflege

zur Diskussion und zur Abstimmung.

Unser Mitglied im Jugendhilfeausschuss und jugendpolitische Sprecherin Ingrid Doctor vertrat mit nachfolgendem Redebeitrag den Standpunkt der SPD-Fraktion zu diesen Vorlagen :

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Herren Beigeordnete und sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, werte Gäste,

ich möchte einige Gedanken zur Novellierung des Sächsischen Kindertagesstättengesetz voransetzen. Das geänderte Sächsische Kindertagesstättengesetz ist zu zeitig und übereilt im Landtag durch die Mehrheitsfraktion verabschiedet worden. Es ist ein Unding, im November 2001 ein Gesetz zu verabschieden, das per 01.01.2002 gelten soll und derart einschneidende Veränderungen zur Folge hat und vor offenen Rechtsbegriffen strotzt. Weder die Kommunen noch die freien Träger hatten ausreichend Zeit, sich auf die neuen Bedingungen einzustellen und die Umsetzung des Gesetzes gründlich vorzubereiten. Verständlich wird dieses Verfahren, wenn man die daraus entstehenden Mehrkosten für die Kommunen, als Einsparungen im Landeshaushalt erkennt. Allein für die Stadt Leipzig sind das mehrere Millionen Euro. Abgesehen davon, wie wir als Kommunalpolitiker zu dem Gesetz stehen. Die Stadt Leipzig ist in der Pflicht, dieses Gesetz umzusetzen.

Nun zu den einzelnen Vorlagen:

Anpassung der Elternbeiträge für die Betreuung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Leipzig auf Grund der Novellierung des SächsKitaG

Die Neufestsetzung der Elternbeiträge hat nur in wenigen Details mit dem geänderten Gesetz zu tun. Die Eltern hatten sich auch nach dem bisherigen Gesetz an den Betriebskosten der Einrichtung zu beteiligen. Im Krippenbereich mit maximal 23% und im Kindergarten und Hortbereich mit maximal 30% der gesamten Betriebskosten. Die Betriebskosten haben sich erhöht und dieser Erhöhung werden, bei gleichem Prozentsatz wie bisher, die Elternbeiträge angepasst. Das bedeudet, für die Eltern wird es eine Mehrbelastung von ca. 5% geben. Die Erhöhung der Elternbeiträge ist moderat und wird durch Freiplatzregelungen für sozial schwache Eltern und Familien mit mehreren Kindern abgefedert. Immerhin gibt es zur Zeit in Leipzig 5524 Freiplätze. Darüber hinaus erhalten 201 Erziehungsberechtigte Ermäßigungen durch die Stadt Leipzig. Eine höhere finanzielle Unterstützung ist durch die Stadt nicht leistbar.

Vorlage “Tagespflege”

Bei Betroffenen und in der Öffentlichkeit ist diese Vorlage sehr kontrovers diskutiert worden. Wesentlicher Diskussionspunkt war die Sorge, dass Tagespflege in größerem Umfang Ersatz für Krippenplätze werden soll. Wäre der Kindertagesstättenbedarfsplan logischer Weise vorher beschlossen worden, hätten die Diskussionen ihre Schärfe verloren und es wäre klar gewesen, dass die Tagespflege ein gleichwertiges alternatives Angebot sein soll und KEIN ERSATZ!

Wir sind der Meinung, dass es gerade für die ganz kleinen Kinder durchaus besser sein kann, von einer Tagesmutter betreut zu werden. Diese Entscheidung sollen aber die Eltern für sich und ihr Kind selbst treffen. Entgegen allen Vermutungen wird es Krippenplätze entsprechend dem Bedarf weiterhin geben. Wichtig ist allerdings die Definition des Bedarfes. Wir werden darauf achten, dass die Definition des Bedarfes so sein wird, dass keine Mutter Ihren Arbeitsplatz verliert oder gar nicht erst erhält, weil ein Krippenplatz nicht zur Verfügung steht. Hier sind wir als Politiker in der Verantwortung und nehmen diese sehr ernst. Die Zugangskriterien für den Erhalt eines Krippenplatzes müssen transparent, exakt formuliert und überprüfbar sein. Nicht weniger verantwortungsvoll muß die Auswahl der Tagesmütter erfolgen. Wir finden es richtig, dass die Kommune sich dieser Verantwortung stellt und den Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe damit beauftragt, konzeptionell tätig zu werden. Fachlich und rechtlich abgesichert, sind für alle Beteiligten akzeptable Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Kinder sicher und liebevoll betreut werden können. Bei korrekter Umsetzung der Vorlage ist dies gewährleistet.