Stärkung der Freiwilligen Feuerwehren in den Ortschaften
Im Rahmen der Diskussionen zum Doppelhaushalt 2017/18 bekam ein Antrag des Ortschaftsrats Lindenthal eine Mehrheit, der neben zusätzlichen Mitarbeitern für den Bauhof in Wiederitzsch vor allem darauf abzielte, dass diese zusätzlichen Mitarbeiter möglichst der umliegenden freiwilligen Feuerwehren angehören oder dort umgehend Mitglied werden sollten. Hintergrund ist, dass die Einsatzbereitschaft der freiwilligen Feuerwehren besser gewährleistet werden könnte, wenn potenziell mehr Feuerwehrleute vor Ort arbeiteten. Diese Problematik betrifft nicht nur den Nordwesten Leipzigs, sondern alle freiwillige Wehren im Leipziger Stadtgebiet.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
- Hat die Stadt bei der Einstellung zusätzlichen Personals bei Bauhöfen in den eingemeindeten Ortsteilen ein besonderes Augenmerk darauf gelegt, dass hier aktive oder künftige Feuerwehrleute bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden?
- Wenn ja: Wie viele Mitarbeiter von Bauhöfen sind aktuell Mitglieder der örtlichen Feuerwehren? Wie hat sich die Zahl in den letzten 4 Jahren erhöht?
- Wenn nein: Warum nicht?
- Wie sieht die generelle Entwicklung der Mitarbeiterzahlen bei den Bauhöfen seit der Eingemeindung aus?
Antwort der Verwaltung:
Frage 1: Hat die Stadt bei der Einstellung zusätzlichen Personals bei Bauhöfen in den eingemeindeten Ortsteilen ein besonderes Augenmerk darauf gelegt, dass hier aktive oder künftige Feuerwehrleute bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden?
Die Einstellung von aktiven Mitgliedern der FFW wird vor allem durch die Veröffentlichung der Ausschreibung gefördert. Neben den üblichen Veröffentlichungskanälen werden explizit auch die Freiwilligen Feuerwehren über die Ausschreibung in Kenntnis gesetzt. Bei der Kategorisierung der Bewerbungen auf die Stelle als Arbeiter Bauhof erfolgt jedoch keine vorrangige Berücksichtigung der Mitglieder der FFW, da bei der Neubesetzung von Stellen der Grundsatz der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG (Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung) anzuwenden ist. Einen Fall gleicher Eignung gab es in der näheren Vergangenheit nicht.
Frage 2: Wenn ja: Wie viele Mitarbeiter von Bauhöfen sind aktuell Mitglieder der örtlichen Feuerwehren? Wie hat sich die Zahl in den letzten 4 Jahren erhöht?
Aktuell sind 12 der 36 Mitarbeiter (4 Leiter, 32 Arbeiter) in den Bauhöfen Mitglieder in der FFW. Im September 2017 waren 12 von 30 Mitarbeitern (4 Leiter, 26 Arbeiter) in den Bauhöfen Mitglieder der FFW. In den vergangenen vier Jahren gab es in diesem Bereich keine Erhöhung der FFW-Mitglieder.
Frage 3: Wenn nein: Warum nicht?
Siehe Antworten zu Frage 1.) und 2.). Eine gleiche Eignung von zwei Bewerbern von denen nur einer Mitglied der FFW ist, gab es in den letzten Jahren nicht.
Frage 4: Wie sieht die generelle Entwicklung der Mitarbeiterzahlen bei den Bauhöfen seit der Eingemeindung aus?
Die Eingemeindung liegt ca. 12 Jahre zurück. Über so einen langen Zeitraum kann dies nicht nachvollzogen werden. Angaben dazu sind erst ab 2014 möglich:
Januar 2014: 30 Mitarbeiter (4 Leiter, 26 Arbeiter)
4. Quartal 2017: 36 Mitarbeiter (4 Leiter, 32 Arbeiter)
September 2021: 36 Mitarbeiter (4 Leiter, 32 Arbeiter) + zwei Mehrbedarfsstellen (Arbeiter, Ausschreibung steht unmittelbar bevor)
Es wird ergänzend auf folgende Sachverhalte hingewiesen:
- Die Mitarbeit in der FFW ist hilfreich für beide Seiten, da die Feuerwehrleute besondere Kenntnisse in Bezug auf den Brandschutz haben, was bei dem Aufgabenspektrum der Bauhöfe von Vorteil ist. Ferner verfügen Sie häufig über eine exzellente Ortskenntnis.
- Die Feuerwehrleute werden für Einsätze und Lehrgänge immer freigestellt z.B. waren einige Bedienstete auch in Ahrweiler und NRW im Einsatz. Werkstattfahrten und andere Termine der FFW müssen durch den Bauhof-Leiter genehmigt werden, um eine Ausgewogenheit sicherzustellen.
- Um die Pflichtaufgaben der Bauhöfe zu bewältigen, bedarf es eines ausgewogenen Verhältnisses von Feuerwehrleuten und Nicht-Feuerwehrleuten.