Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu veranlassen, dass künftig bei Straßensanierungen und –neubauten die für die Elektromobilität notwendige (Schnell-) Ladeinfrastruktur sowie Stellplätze für das Carsharing realisiert werden. Sollte das nicht möglich sein, wird dies in der entsprechenden Vorlage begründet.

Begründung:

Bei Straßensanierungen und –neubauten ist es notwendig künftige Anforderungen an diese Bereiche, insbesondere sich ändernde Mobilitätsgewohnheiten, zu berücksichtigen. Hierbei spielt vor allem auch die Ausrüstung der Straßen mit der für die Elektromobilität notwendigen (Schnell-) Ladeinfrastruktur eine wichtige Rolle. Aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen ist davon auszugehen, dass sich die Zahl der Elektrofahrzeuge in den nächsten Jahren weiter erhöhen wird, sodass auf diese sich ändernden Bedarfe bei Planung und Bau von Straßen Rücksicht genommen werden sollte.

Darüber hinaus sieht der STEP Verkehr eine Stärkung des Carsharings vor, um damit mehr Menschen den Anreiz zu geben, auf ein eigenes Auto zu verzichten. Um das Carsharing jedoch wirksam stärken zu können, muss die Zahl der Stellplätze hierfür erhöht werden, was ebenfalls bei Sanierung und Neubau von Straßen beachtet werden muss.

Natürlich gibt es Gründe, weshalb diese Anforderungen nicht bei jedem Vorhaben erfüllt werden können. Für diese Fälle sollen in den entsprechenden Beschlussvorlagen die Gründe benannt werden.