Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

  1. neu zu bauende Schulen (Oberschulen, Gymnasien und Grundschulen) zukünftig als Gemeinschaftsschulen zu planen und zu bauen. Dabei ist zu beachten, dass die Standorte von Gemeinschaftsschulen gut erreichbar über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind.
     
  2. den Schulleitungen und Lehrerkollegien, Eltern- und Schülervertretern sowie Mitgliedern der Schulkonferenzen Beratungs- und Informationsangebote zum Thema Gemeinschaftsschule zu unterbreiten, damit unter den Bestandsschulen die Möglichkeiten zur Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule bekannt sind, Schulentwicklungsperspektiven erörtert werden sowie Kooperationen zwischen Grundschulen und Oberschulen bzw. Gymnasien entstehen können. In gemeinsamen Beratungen mit den Schulleitungen oder einem Gemeinschaftsschultag sollen die Grundsätze zur Schulartumwandlung transparent und informativ dargestellt werden. Ziel ist es, dass bestehende Schulen einen Schulentwicklungsprozess initiieren an dessen Ende eine Schulartumwandlung steht, um so einer Vielzahl an Kindern längeres gemeinsames Lernen zu ermöglichen.
     
  3. die Schulnetzplanung mit Blick auf eine Verteilung von Gemeinschaftsschulen auf das gesamte Stadtgebiet fortzuschreiben und dabei die Varianten der Schulneugründung sowie Schulartumwandlung zu berücksichtigen. Ziel ist es in den kommenden fünf Jahren fünf Gemeinschaftsschulen zu etablieren.

Begründung:

Mit dem Beschluss, die Schule am Dösner Weg als Gemeinschaftsschule (VII-DS-02831) zu bauen, wurde ein entscheidender Schritt getan, um Schülern und Schülerinnen ab dem Schuljahr 2026/27 auch in Leipzig einen Bildungsort zu bieten, in dem ein gemeinsames Lernen von Kindern und Jugendlichen in einer Klasse unabhängig von ihrer sozialen Herkunft sowie mit ihren unterschiedlichen Begabungen und Interessen möglich ist.
 

Das selbst formulierte Ziel der Stadtverwaltung nach Schaffung von sozialer Stabilität wurde im Stadtentwicklungskonzept (INSEK) ‚Leipzig 2030 – Leipzig wächst nachhaltig‘ festgeschrieben und schließt den Handlungsschwerpunkt ‚Zukunftsorientierte Kita- und Schulangebote‘ ein. Der Neubau einer Gemeinschaftsschule trägt zur so genannten „bedarfsgerechten Bildungsinfrastruktur“ bei.
 

Offensichtlich kann nur eine Gemeinschaftsschule für ganz Leipzig aber den hohen Bedarf nach dieser Form sozial integrierenden Lernens nicht abdecken. Gemeinschaftsschulen mindern den erheblichen psychischen Druck bei vielen Kindern und in vielen Familien, einer zu frühen Leistungsauslese in der 4. Klasse genügen zu müssen. Gerade für den Bereich der weiterführenden Bildungsentwicklung wird ein großer Effekt durch den Besuch von Gemeinschaftsschule bei jenen Schülern erwartet, die wegen ihrer schulischen Leistungen keine Bildungsempfehlung für ein Gymnasium zum Zeitpunkt des Überganges in die Klassenstufe 5 erteilt bekommen können. Gemeinschaftsschulen ab der 1. Klasse bis zur 12. Klasse machen Bildungsempfehlungen überflüssig und ermöglichen eine bessere Planbarkeit bei der Schulentwicklungsplanung.