In der Ratsversammlung am 8. Februar 2023 wurde der Doppelhaushalt 2023/24 beschlossen. Darunter auch die folgenden Top 10 der Bürgervorschläge, die erstmalig mit dem freiwillig durchgeführten Bürgerbeteiligungsverfahren am Doppelhaushalt 2023/24 Einzug gefunden haben.
Top 10 Bürgervorschläge (www.leipzig.de/buergerhaushalt):
1. Sammelvorschlag „Kostengünstiger ÖPNV“
2. Sammelvorschlag „Öffentliche Toiletten“
3. Photovoltaik auf städtischen Liegenschaften
4. Solarpaneele für Straßenbeleuchtung und Wohnhausdächern
5. Rollator- und rollstuhlgerechte Fuß- und Gehwege in Leipzig schaffen
6. Lasst Bäume wachsen – Wald mehren
7. Mehr öffentliche Mülleimer im Stadtgebiet
8. Bezahlbarer Wohnraum
9. Schaffung von mehr Grünflächen mit Schatten
10. Sammelvorschlag „Reinigung Karl-Heine-Kanal“
Wir fragen an:
- Wie erfolgt die Umsetzung der Bürgervorschläge und welche werden final umgesetzt?
- Wie erfolgt die Berichterstattung über die Umsetzung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern?
- Wie erfolgt die Einbindung von Stadtrat/den Fachausschüssen?
- Wie ist der aktuelle Stand der Einbindung der Bürgervorschläge in die Konzepterstellung oder in die Umsetzungskonzepte der Fachdezernate?
- Gibt es einen Nachrückvorschlag für den ersten Bürgervorschlag, der derzeit finanziell nicht umgesetzt werden kann?
Antwort der Verwaltung
In der Ratsversammlung am 8. Februar 2023 wurde der Doppelhaushalt 2023/24 beschlossen. Darunter auch die folgenden Top 10 der Bürgervorschläge, die erstmalig mit dem freiwillig durchgeführten Bürgerbeteiligungsverfahren am Doppelhaushalt 2023/24 Einzug gefunden haben.
Auf die Fragen wird wie folgt geantwortet:
- Wie erfolgt die Umsetzung der Bürgervorschläge und welche werden final umgesetzt?
Die Umsetzung der Bürgervorschläge erfolgt in den jeweiligen Fachämtern wo die Vorschläge zugeordnet sind. Es sollen vorzugsweise alle Bürgervorschläge (TOP 10) umgesetzt werden.
Der TOP 1 „Sammelvorschlag „Kostengünstiger ÖPNV“ zur Vergünstigungen im ÖPNV ist ein Verhandlungsauftrag an den Oberbürgermeister sich bei Bund und Land im Zuge eines Nachfolgeproduktes des „9-Euro-Tickets“ für weitere Preissenkungen einzusetzen. Laut Bundesregierung (Stand Februar) haben sich Bund und Land geeinigt. Am 1. Mai 2023 soll das Deutschlandticket eingeführt werden, jedoch sind noch nicht alle Details geklärt.
Ausführliche Informationen zum Deutschlandticket sind unter Fragen und Antworten zum Deutschlandticket | Bundesregierung sowie auf der Webseite der Leipziger Verkehrsbetriebe Informationen zum Deutschlandticket nachzulesen.
- Wie erfolgt die Berichterstattung über die Umsetzung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern?
Die Berichterstattung über den Umsetzungstand der Bürgervorschläge wird vorrangig auf der Webseite www.leipzig.de/buergerhaushalt erfolgen sowie ggf. über die Leipziger Medienlandschaft.
- Wie erfolgt die Einbindung von Stadtrat/den Fachausschüssen?
Für eine Einbindung der Stadträtinnen und Stadträte sowie der Gremien/Fachausschüsse sollen die Top 10 Bürgervorschläge ins Allris mit entsprechender Vorlagenbezeichnung und -nummer übertragen werden. Damit wie bei den Haushaltsanträgen und Bürgereinwänden ein Controlling und Informationsstand zu den entsprechenden Bürgervorschlägen vom Fachamt transparent dargestellt werden kann. Sobald die Bürgervorschläge ins Allris eingebunden sind, wird das Dezernat Finanzen die Fraktionen darüber informieren.
- Wie ist der aktuelle Stand der Einbindung der Bürgervorschläge in die Konzepterstellung oder in die Umsetzungskonzepte der Fachdezernate?
Der aktuelle Stand der Einbindung der Bürgervorschläge ist auf der Webseite unter www.leipzig.de/buergerhaushalt für die Öffentlichkeit nachlesbar. Sobald die Bürgervorschläge ins Allris übertragen worden sind, können weitere Umsetzungssachstände von den Fachämtern eingetragen werden.
Aktueller Stand der Bürgervorschläge
- Sammelvorschlag „Kostengünstiger ÖPNV“
Geplante Einführung Deutschlandticket am 1. Mai 2023. Ausführliche Informationen zum Deutschlandticket sind unter Fragen und Antworten zum Deutschlandticket | Bundesregierung sowie auf der Webseite der Leipziger Verkehrsbetriebe Informationen zum Deutschlandticket nachzulesen.
- Sammelvorschlag „Öffentliche Toiletten“
Prüfung im Rahmen der Erstellung der Toilettenkonzeption und Vorschlag in 2023.
Doppelhaushalt 2023/2024:
Berücksichtigung der Vorschläge im Zusammenhang mit dem Toilettenkonzept im Jahr 2023. Sollten die im Jahr 2023 und 2024 im Haushalt bereitgestellten Mittel nicht ausreichen um die Bürgervorschläge umzusetzen, wird die Verwaltung dem Stadtrat eine entsprechende Vorlage zur Entscheidung vorlegen.
- Photovoltaik auf städtischen Liegenschaften
Das Thema wird bereits in der Stadtverwaltung berücksichtigt.
Alle für eine Nachrüstung mit Photovoltaikanlagen relevanten Dachflächen kommunaler Bestandsgebäude der Stadt Leipzig werden seit 2020 auf ihre Eignung hin überprüft (Dachgeometrie, Dachhaut, Statik, elektrotechnische Kapazitäten, etc.). Hierzu kooperiert die Stadt Leipzig mit einem Tochterunternehmen der Leipziger Stadtwerke, der Leipziger Kommunale Energieeffizienz GmbH, kurz: LKE. Die Prüfung aller relevanten Flächen wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Allerdings befinden sich bereits sehr gut geeignete Dächer in der Projektierung für die Nachrüstung mit Photovoltaikanlagen. Bereits in diesem Jahr (2022) werden die ersten Anlagen im Gebäudebestand in Betrieb gehen.
Doppelhaushalt 2023/2024:
Die Verwaltung wird dem Stadtrat im Jahr 2023 über die Prüfung informieren. Sollten sich daraus weitere Möglichkeiten ergeben, so wird die Verwaltung entsprechende Vorschläge unterbreiten.
- Solarpaneele für Straßenbeleuchtung und Wohnhausdächern
Zum jetzigen Zeitpunkt nicht entscheidungsreif, wird zu einem späteren Zeitpunkt von der Stadtverwaltung aufgegriffen.
In Kombination mit einer dynamischen Beleuchtung sind Solarleuchten grundsätzlich geeignet, um in lichtempfindlichen Bereichen die Verkehrssicherheit von Rad- und Schulwegen zu gewährleisten. Die ersten Leipziger Anlagen befinden sich im Planungsansatz. Das Potential, diese Technologie flächendeckend einzusetzen, ist derzeit jedoch noch nicht gegeben, da die technischen Anforderungen sich noch in der Praxis bewähren müssen. Dazu gehört ein zuverlässiger Betrieb in den Dunkelstunden bei jedem Wetter über einen Zeitraum von 25 Jahren, die Speicherung der Energie und Unterbringung der Batterien, teilweise im unterirdischen Bauraum, der im dicht bebauten Stadtgebiet wegen des unterirdischen Leitungsbestandes nicht ohne weiteres zur Verfügung steht. Für den Einsatz an Hauptverkehrsstraßen eignen sich die bisherigen Produkte zudem durch ihre hohen Anschaffungskosten, die fehlende zuverlässige Speicherung der Energie und der Problematik, die Leuchten in die Zentralsteuerung der Stadt einzubinden, derzeit nicht. Die Stadt orientiert daher auf einen Einsatz in städtischen Rand- und Außenbereichen.
Doppelhaushalt 2023/2024:
Zur Frage Straßenbeleuchtung wird auf die Ausführungen im Verwaltungsstandpunkt verwiesen. Somit ist dies nicht umsetzbar. Für die Förderung von Solarpanelen auf Balkonen u. ä. ist derzeit eine Fachförderrichtlinie in Erarbeitung. Sollten die derzeit im Haushalt eingeplanten Mittel in 2023/2024 nicht ausreichen, wird die Verwaltung im Sinne des Bürgervorschlags eine entsprechende Mehrbedarfsvorlage ins Verfahren bringen.
Für die Förderung von Solarpanelen auf Balkonen u. ä. ist derzeit eine Fachförderrichtlinie in Erarbeitung. Sollten die derzeit im Haushalt eingeplanten Mittel in 2023/2024 nicht ausreichen wird die Verwaltung im Sinne des Bürgervorschlages eine entsprechende Mehrbedarfsvorlage ins Verfahren bringen.
- Rollator- und rollstuhlgerechte Fuß- und Gehwege in Leipzig schaffen
Das Thema wird bereits in der Stadtverwaltung berücksichtigt.
Bordabsenkungen sollen die Attraktivität sowie die Sicherheit steigern und mobilitätseingeschränkten Menschen das Queren erleichtern. Hierfür gibt es bereits das Bordsteinabsenkungsprogramm. Im Rahmen der derzeitigen Erarbeitung des Fußverkehrsentwicklungsprogramms werden die Listen für die Bordsteinabsenkungen sowie das bestehende Gehwegsanierungsprogramm ebenso berücksichtigt. Zudem erfolgt gegenwärtig die Überarbeitung und Anpassung der Musterblätter für Querungsstellen mit differenzierten Bordhöhen, um das barrierefreie Queren zu verbessern.
Doppelhaushalt 2023/2024:
Im Haushalt des Verkehrs- und Tiefbauamtes werden je 100 TEU zusätzlich für ein entsprechendes Sonderprogramm zur Verfügung gestellt.
- Lasst Bäume wachsen – Wald mehren
Ziel der Freiraumentwicklung sind vor allem multifunktional wirksame und nutzbare Flächen und nicht spezielle Flächenkategorien für jede Art von Nutzung. In diesem Sinne muss das Ziel darin bestehen, die hier angesprochenen Strukturen waldartiger, vor allem essbarer Vegetation ins öffentliche Grün, ggf. auch an aufzubauenden Waldrändern oder im Kontext von Spielplätzen im Wald zu integrieren. Die in Leipzig etablierten Urbanen Wälder bieten bereits entsprechende Möglichkeiten und Potenziale.
Doppelhaushalt 2023/2024:
Seitens der Verwaltung wird zum jetzigen Zeitpunkt eingeschätzt, dass mit dem nun vorhandenen Personal und im Haushalt 2023/2024 aktuell geplanten Mitteln alle sofort umsetzbaren Maßnahmen umgesetzt werden können. Sollte ein unterjähriger Mehrbedarf zur Umsetzung erkennbar werden, so wird die Verwaltung eine entsprechende Vorlage in das Verfahren geben.
- Mehr öffentliche Mülleimer im Stadtgebiet
Das Thema wird bereits in der Stadtverwaltung berücksichtigt.
Neuaufstellungen und Anpassungen sind laufender Prozess im Rahmen der Umsetzung des Papierkorbkonzeptes. Zusätzliche Steigerungen sind finanziell entsprechend zu unterlegen. Die Anregungen zur Öffentlichkeitsarbeit und Gestaltung der Papierkörbe werden im Rahmen der Evaluierung des Papierkorbkonzeptes geprüft. Darüber hinaus wird auf die EU-Kunststoffrichtlinie verwiesen, die den Inverkehrbringer auf Basis einer erhöhten Herstellerverantwortung zukünftig an der Finanzierung der Reinigungskosten beteiligt.
Doppelhaushalt 2023/2024:
Der Zuschuss der Stadtreinigung wird um je 50 TEU pro Jahr für mehr Mülleimer bzw. Erhöhung des Reinigungsturnus erhöht.
- Bezahlbarer Wohnraum
Diese Forderung ist erklärtes Ziel der Stadt und wird durch die Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzeptes untermauert. Die Stadt nutzt bereits zahlreiche Instrumente zu Sicherung und Schaffung bezahlbaren Wohnraums, ist aber auch von der Mittelbereitstellung des Freistaats abhängig.
Doppelhaushalt 2023/2024:
Bestätigt im Sinne eines Verhandlungsauftrages an den Oberbürgermeister im Zuge der Verhandlungen mit dem Freistaat und der Beschlussfassung des Staatshaushaltes 2023/2024 sich für eine Verstetigung und Erhöhung der Fördermittel für Wohnraum einzusetzen. Des Weiteren wird der Oberbürgermeister im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzeptes und im Bündnis für bezahlbares Wohnen dieses Anliegen berücksichtigen.
- Schaffung von mehr Grünflächen mit Schatten
Das Thema wird bereits in der Stadtverwaltung berücksichtigt.
Umsetzung Straßenbaumkonzept und Gegenstand jeder Projektplanung und Sanierung im Bestand; Straßenbäume sowie Park- und Grünanlagenbäume werden im gesamten Stadtgebiet im Rahmen von Pflanzprojekten gepflanzt. Erstpflanzungen in Straßenzügen werden über die Umsetzung des Straßenbaumkonzeptes der Stadt Leipzig realisiert. Hinweise und Wünsche für Baumpflanzungen werden gern entgegengenommen. Die Prüfung der Standorte für Baumpflanzungen wird dann im Rahmen einer Priorisierung aufgenommen.
Doppelhaushalt 2023/2024:
Die Verwaltung wird im Zuge der Umsetzung des „Masterplan Grün“ dieses Anliegen berücksichtigen.
- Sammelvorschlag „Reinigung Karl-Heine-Kanal“
Das Thema wird bereits in der Stadtverwaltung berücksichtigt.
Die Krautung des Karl-Heine-Kanal erfolgt 1 x im Jahr. Im Jahr 2022 ist am Karl-Heine-Kanal wieder eine Teilentkrautung geplant. Die Krautung im Karl-Heine-Kanal wurde für Anfang August 2022 (in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde) vorgesehen. Ende Mai 2022 erfolgte bereits eine Entnahme der üppig wachsenden Algen.
Doppelhaushalt 2023/2024:
Das Anliegen wurde bereits im Sommer 2022 aufgegriffen. Im Sinne der Bürgervorschläge wird die Verwaltung auch im Jahr 2023 ff entsprechend handeln.
- Gibt es einen Nachrückvorschlag für den ersten Bürgervorschlag, der derzeit finanziell nicht umgesetzt werden kann?
Ein Nachrücken von Bürgervorschlägen ist grundsätzlich möglich. Der Top 1 Bürgervorschlag „Kostengünstiger ÖPNV“ ist Aufgabe der Bundesregierung bzw. haben sich Bund und Land über eine Einführung des Deutschlandsticket am 1. Mai 2023 geeinigt.
Ausführliche Informationen zum Deutschlandticket sind unter Fragen und Antworten zum Deutschlandticket | Bundesregierung sowie auf der Webseite der Leipziger Verkehrsbetriebe Informationen zum Deutschlandticket nachzulesen.
Aus diesem Grunde wird von einem Nachrücken des Top 1 Bürgervorschlages abgesehen.