Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwiefern in allen städtischen Einrichtungen und bei den Sportbädern Leipzig Ermäßigungen auch für Freiwilligendienstleistende (Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr und Freiwilligen Politisches Jahr usw.) gewährt bzw. veraltete Regelungen angepasst werden können. Über das Prüfergebnis und die daraus resultierenden Anpassungen bei den Eintrittspreisen der Einrichtungen wird der Stadtrat bis Ende des 2. Quartals 2020 informiert.
Sachverhalt:
Freiwilligendienstleistende übernehmen eine wichtige Aufgabe für unsere Gesellschaft und erhalten dafür nur eine geringe Aufwandsentschädigung. Anders als Schülern und Studenten, wird ihnen häufig bei kommunalen Einrichtung keine Ermäßigungen bei Eintritten oder Ähnlichem gewährt. Vor diesem Hintergrund ist es angebracht, zu prüfen, wie sich die Lage bei Einrichtungen der Stadt und bei den Sportbädern darstellt und wie auch für Freiwilligendienstleistende dort Ermäßigungen angeboten werden können. In Leipzig bieten von den städtischen Kultureinrichtungen beispielsweise die Oper und das Schauspiel entsprechende Ermäßigungen an. Beim Grassi-Museum zum Beispiel wird bei den Ermäßigungsberechtigten noch auf Wehr- und Zivildienstleistende abgestellt, was auch in den Formulierungen an die heutigen Gegebenheiten angepasst werden sollte. Auch in anderen Städten erhalten Freiwilligendienstleistende häufig, wie auch Schüler und Studenten, ermäßigten Eintritt bei Kultureinrichtungen.