Rednerin: Ute Köhler-Siegel, stellv. Fraktionsvorsitzende
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Stadträte,
werte Gäste,
wie in jedem Jahr müssen wir uns in der letzten Sitzung vor der Sommerpause mit Veränderungen der Schulbezirke befassen.
Gemeinsame Schulbezirke haben sich im Wesentlichen bewährt, um leichte Überschreitungen der Platzkapazitäten einzelnen Schulen auszugleichen. Durch die festgelegten Aufnahmekriterien kommt es auch nicht dazu, dass ausgelost wird, welches Kind in welche Schule gehen kann, es wird genau betrachtet, wie lang der Schulweg ist.
Immer wieder wird uns Stadträten zugemutet, in der letzten Sitzung solche Entscheidungen zu treffen. Das Land Sachsen freut sich über gemeinsame Schulbezirke, weil damit die Klassenzahlen „optimiert“ werden können und die eine oder andere Lehrkraft eingespart werden kann. Die knappen Schulplätze, die die Stadt als Schulträger verantwortet, werden auch auf diese Weise angepasst.
Wir Stadträte sollen es richten und die Verantwortung übernehmen. Das ist ja auch in Ordnung, dafür wurden wir gewählt. Was mich daran nervt, ist zum einen die knappe Einbringung der Vorlage. In diesem Jahr hatten wir immerhin genug Zeit, die Vorlage im Ausschuss zu diskutieren und die Stellungnahmen der Schulkonferenzen lagen auch pünktlich zur 3. Lesung vor. Für die Kommunikation mit den Schulen und Elternvertretern blieb trotzdem zu wenig Zeit.
Außerdem ist es immer noch nicht gelungen, die Methodik der gemeinsamen Schulbezirke verständlich zu kommunizieren. Hierfür ist nicht nur die Stadt Leipzig zuständig, sondern auch das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB). Die mangelnde Kommunikation spiegelt sich in den Stellungnahmen der Schulkonferenzen wider. Das LaSuB und die Stadt müssen deutlich eher gemeinsam mit den Schulleitern und Elternvertretern über die Möglichkeiten gemeinsamer Schulbezirke reden.
Daher stimmen wir den Änderungsantrag 1 der Grünen und dem Änderungsantrag 2 der CDU zu.
Von den drei Schulbezirken, die heute zur Abstimmung stehen, ist der neue Schulbezirk SO7 (31. Schule und Heinrich-Mann-Schule) der unproblematischste. Die Schulkonferenzen stimmten der Zusammenlegung zu und meine Fraktion wird dies auch tun.
Die Zusammenlegung der Clara-Wieck-Schule und der Astrid-Lindgren-Schule in einem Schulbezirk ist nicht so unproblematisch. Die Überquerung der Gorkistraße wurde als Grund aufgeführt, der Zusammenlegung nicht zuzustimmen. Hier ist bei der Umlenkung der Schüler unbedingt die sichere Querung an den Ampeln zu berücksichtigen. Die Zusammenlegung erfolgt zeitlich begrenzt bis zur Fertigstellung des Schulstandortes Löbauer Straße, geplant ist die Nutzung der neuen Schule ab dem Schuljahr 26/27. Danach muss dieser Schulbezirk neu betrachtet werden. Meine Fraktion wird dieser Zusammenlegung zustimmen. Wir erwarten, dass der Ausschuss zukünftig jährlich über die Anzahl der umgelenkten Schüler innerhalb der Schulbezirke informiert wird. Frau Felthaus, bitte legen Sie in der ersten Sitzung nach der Sommerpause eine Übersicht vor, aus der hervorgeht, bei wie vielen Schülern der Elternwunsch bei der Schulwahl nicht berücksichtigt werden konnte und in welche Schule umgelenkt wurde.
Die Zusammenlegung der GS Gundorf und der GS Bölitz-Ehrenberg wurde in meiner Fraktion auch kontrovers diskutiert. Hier sehen wir die größten Probleme bei den baulichen Rahmenbedingungen. In Gundorf gibt es teilweise recht kleine Klassenzimmer, daher haben wir in unserem Änderungsantrag vermerkt, dass dies bei der Klassenbildung berücksichtigt werden muss. Weil unser Anliegen jedoch aus rechtlicher Perspektive nicht über einen Änderungsantrag umgesetzt werden kann, ziehen wir den Antrag zurück. Wollen aber, dass die Schule Gundorf über diese Möglichkeit, die Klassenstärke an die räumlichen Begebenheiten anzupassen, informiert wird.
Meine Fraktion erwartet, dass das Thema gemeinsame Schulbezirke von der Stadtverwaltung und dem LaSuB qualifiziert weiterentwickelt wird, damit vor allem die Eltern rechtzeitig und sachlich über die Auswirkungen informiert werden können.